Buchstabe V

Vergaberichtlinien EU

Die europäischen Vergaberichtlinien — insbesondere RL 2014/24/EU (klassischer Sektor), RL 2014/25/EU (Sektoren) und RL 2014/23/EU (Konzessionen) — bilden den Rahmen, in den die deutschen Vergabegesetze und -verordnungen eingebettet sind. Sie verpflichten die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung von Wettbewerbs-, Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätzen und setzen EU-weit einheitliche Mindestfristen und Bekanntmachungspflichten. In IT-Vergaben sind insbesondere die Bestimmungen zu Innovation, elektronischer Kommunikation und Lebenszykluskosten (LCC) aus RL 2014/24/EU relevant.
Quellen: §97 GWB (Umsetzung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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