Vergabesenat
Der Vergabesenat ist der für Vergaberechtssachen zuständige Spruchkörper beim Oberlandesgericht, der über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer entscheidet. Er prüft, ob die Vergabekammer das Vergaberecht korrekt angewandt hat, und kann den Zuschlag bis zur Entscheidung untersagen. Vergabesenate haben durch ihre Rechtsprechung maßgeblich zur Ausformung des deutschen und europäischen Vergaberechts beigetragen, insbesondere zu Fragen der Bieterrechte und Ausschlussvoraussetzungen.
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