Vertragsverletzung (Breach of Contract / Pflichtverletzung)
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Auftragnehmer eine vertraglich geschuldete Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Qualität erbringt, was nach BGB §280 ff. Schadensersatzansprüche und bei schwerwiegenden Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung begründen kann. In IT-Verträgen sind typische Vertragsverletzungen das Unterschreiten von SLA-Verfügbarkeitswerten, das Verzögern von Meilensteinen oder die Weitergabe von Vertragsdaten an Dritte ohne Genehmigung. Auftraggeber sollten Vertragsverletzungen klar in Katalogen mit konkreten Tatbeständen, Meldepflichten und Rechtsfolgen (Vertragsstrafe, Kündigung, Schadensersatz) definieren.
Quellen: §280 BGB (Schadensersatz bei Pflichtverletzung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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