Vollständigkeitsprüfung (Formal Completeness Check)
Die Vollständigkeitsprüfung ist eine formale Prüfungsstufe im Vergabeverfahren, bei der die eingereichten Angebote auf das Vorhandensein aller geforderten Unterlagen, Erklärungen und Preisangaben untersucht werden. Fehlende Unterlagen können im Rahmen des §56 VgV unter bestimmten Voraussetzungen nachgefordert werden, sofern die geforderten Dokumente nicht wettbewerbsrelevant sind. Auftraggeber sollten die nachzufordernden und die zwingend ausschließenden Unterlagen in den Vergabeunterlagen klar unterscheiden, um Rechtssicherheit bei der Vollständigkeitsprüfung zu gewährleisten.
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