Cyber-Security · Strategie & Governance

C-Level-Briefing: NIS2 & Cyber-Risiken

NIS2 macht Informationssicherheit zur Chefsache im Wortsinn: Die Leitung muss das Risikomanagement billigen, seine Umsetzung überwachen und sich nachweisbar schulen lassen, bei persönlicher, nicht delegierbarer Haftung. Unser Halbtags-Briefing bringt Geschäftsleitung, Vorstand oder Verwaltungsspitze auf den Stand, den das Gesetz verlangt und die Lage erfordert.

Kein Paragraphen-Vortrag: Wir haben in realen Ransomware-Krisen täglich an Vorstände berichtet und wissen, welche Entscheidungen dann auf dem Tisch liegen. Teil unseres Cyber-Security-Portfolios.

½ Tag
kompaktes Format für volle Kalender
Art. 20
NIS-2 verlangt die Schulung der Leitungsorgane
Nachweis
dokumentierter Schulungsbeleg inklusive
Briefing anfragen →

Was das Gesetz von Ihrer Leitung verlangt

Artikel 20 der NIS-2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz sind unmissverständlich: Die Leitungsorgane billigen die Risikomanagement-Maßnahmen, überwachen ihre Umsetzung und können für Verstöße persönlich verantwortlich gemacht werden. Dazu kommt die ausdrückliche Pflicht, an Schulungen teilzunehmen, und der Grundsatz, dass diese Verantwortung nicht an die IT delegierbar ist.

In der Praxis heißt das: Ihre Leitung braucht dreierlei. Erstens das Pflichtenwissen (was verlangt NIS2, wo drohen Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes). Zweitens ein realistisches Lagebild der eigenen Organisation, keine Techniklisten, sondern Risiken in Geld und Ausfallzeiten. Drittens die Fähigkeit, im Ernstfall die richtigen ersten Entscheidungen zu treffen, denn die ersten Stunden einer Cyber-Krise werden oben entschieden, nicht im Serverraum.

Genau diese drei Dinge leistet das Briefing, und es erzeugt nebenbei den dokumentierten Schulungsnachweis, den Aufsicht und Auditoren sehen wollen.

Die Briefing-Inhalte

Maßgeschneidert auf Ihr Haus, nicht von der Stange. Der rote Faden:

Pflichten & persönliche Haftung
Was NIS2 konkret von der Leitung verlangt, wo die Haftung beginnt und was „nicht delegierbar" praktisch bedeutet, in 30 Minuten statt 300 Seiten.
Bedrohungslage, konkret
Wie Angriffe auf Organisationen Ihres Typs heute wirklich ablaufen, erzählt aus begleiteten Großlagen statt aus der Presse.
Ihr eigenes Lagebild
Auf Wunsch mit Vorab-Kurzanalyse: Wo steht Ihre Organisation gegenüber den zehn Maßnahmenbereichen, und was heißt das in Risiko-Sprache?
Entscheidungsbedarfe
Budget, Prioritäten, Risikoakzeptanz: die drei bis fünf Entscheidungen, die bei Ihnen tatsächlich anstehen, als vorbereitete Beschlussvorlagen-Skizzen.
Die Krisen-Stunde eins
Kompaktes Durchspielen: Was tut die Leitung in den ersten Stunden eines Vorfalls, wer spricht mit BSI, Presse und Versicherer? Ein Vorgeschmack auf die Tabletop-Übung.
Nachweis & nächste Schritte
Dokumentierter Schulungsbeleg für jedes Leitungsmitglied plus eine priorisierte Kurzliste, was als Nächstes zu tun ist.

So läuft das Briefing

1

Vorgespräch

30 Minuten mit Ihnen: Teilnehmerkreis, Branche, aktuelle Themen (laufende Projekte, Audit-Findings, Versicherungsfragen), damit das Briefing Ihr Haus trifft statt den Durchschnitt.

2

Maßschneidern

Wir bauen die Inhalte auf Ihre Organisation um: Sektor-Pflichten, passende Fallbeispiele, auf Wunsch eine Vorab-Kurzanalyse Ihres Reifegrads als Diskussionsgrundlage.

3

Das Briefing

Ein halber Tag mit Ihrer Leitung, vor Ort oder remote: Pflichten, Lage, Entscheidungen, Krisen-Stunde-eins, mit viel Raum für die Fragen, die sich sonst niemand zu stellen traut.

4

Nachweis & Follow-up

Schulungsnachweis für die NIS2-Akte, Kurzprotokoll der Entscheidungsbedarfe und auf Wunsch der Anschluss: Gap Assessment oder Tabletop-Übung mit dem Krisenstab.

Typische Fehler bei der Schulung der Leitung

  • 1.Die Leitung schickt Vertreter: Der Nachweis gilt für die Leitungsorgane selbst, und die Haftung bleibt sowieso oben. Delegation erfüllt die Pflicht nicht.
  • 2.Ein Foliensatz für alle: Das Awareness-Training der Belegschaft ersetzt nicht die Leitungs-Schulung, die Pflichten, Haftung und Entscheidungen behandelt.
  • 3.Paragraphen statt Konsequenzen: Ein Vortrag über Richtlinien-Artikel erzeugt Abwehr; was zieht, sind reale Fälle und die eigene Betroffenheit.
  • 4.Kein Nachweis: Die beste Schulung zählt für Aufsicht und Auditoren nicht, wenn Teilnahme und Inhalte nicht dokumentiert sind.
  • 5.Einmal und nie wieder: Bedrohungslage und Rechtsrahmen ändern sich; ohne Auffrischung ist der Nachweis nach zwei Jahren so alt wie das Wissen.
  • 6.Keine Anschlussfähigkeit: Ein Briefing ohne konkrete Entscheidungsbedarfe verpufft, deshalb enden wir mit Beschlussvorlagen-Skizzen statt mit Applaus.

Für wen das Briefing gedacht ist

Geschäftsführung & Vorstand

NIS2-regulierte Unternehmen vom Mittelstand bis KRITIS: Das Briefing erfüllt die Schulungspflicht und macht die Leitung entscheidungsfähig, in einem Format, das in volle Kalender passt.

Verwaltungsspitze & Gremien

Landräte, Bürgermeister, Dezernenten, auch Gemeinderat oder Aufsichtsgremien kommunaler Unternehmen: Wir sprechen Verwaltungssprache und kennen die kommunale Bedrohungslage aus erster Hand.

Aufsichtsräte & Beiräte

Für Kontrollgremien gibt es das 90-Minuten-Kompaktformat: Was muss das Gremium fragen, welche Berichte sollte es einfordern, und woran erkennt es Schönfärberei?

Warum IT-LV für Ihr Leitungs-Briefing

Wir haben die Perspektive, die dieses Format braucht: In begleiteten Ransomware-Großlagen saßen wir täglich in Vorstands-Runden und haben erlebt, welche Fragen dann zählen, welche Entscheidungen zu spät kamen und was gute Vorbereitung ausmacht. Diese Geschichten tragen weiter als jede Folie.

Dazu übersetzen wir zwischen den Welten: CISSP-zertifizierte Security-Tiefe, Vergabe- und Verwaltungserfahrung aus hunderten Verfahren und die Fähigkeit, beides in 30-Minuten-Blöcken für Nicht-Techniker zu erzählen. Das Briefing ist bewusst der Einstieg: Danach wissen Sie, was zu tun ist, und wir können es mit Ihnen umsetzen.

So sieht ein typisches Projekt aus

Vom Erstkontakt bis zum Nachweis vergehen typischerweise drei Wochen:

Woche 1
Vorgespräch mit Ihnen (30 Minuten): Teilnehmerkreis, Schwerpunkte, Terminfindung; auf Wunsch starten wir die Vorab-Kurzanalyse Ihres Reifegrads.
Woche 2
Maßschneidern der Inhalte: Sektor-Pflichten, Fallbeispiele aus Ihrer Branche, Entscheidungsbedarfe als Beschlussvorlagen-Skizzen.
Woche 3
Das Briefing (halber Tag, vor Ort oder remote) mit anschließendem Kurzprotokoll, Schulungsnachweisen und der priorisierten Nächste-Schritte-Liste.
danach
Optional im Jahresrhythmus: Auffrischung mit aktueller Lage, neuen Pflichten und Fortschritts-Review, damit der Nachweis aktuell bleibt.

Top 10 statt 100+: unser Anbieter-Netzwerk

Aus dem Briefing entstehen fast immer Folgeaufgaben, von der Versicherungsfrage bis zur SOC-Auswahl. Auch dafür sind wir aufgestellt.

Marktkenntnis aus Erfahrung

Aus fachlich geleiteten Ausschreibungen, hunderten Anbietergesprächen und eigenen Marktstudien wissen wir, wer in welchem Feld wirklich liefert. Dieses Wissen halten wir aktuell, mit jedem Projekt und jedem Anbietergespräch.

Kuratierte Shortlist statt Marktschlacht

Für jede Maßnahme, die Ihre Leitung beschließt, bringen wir die passenden Kandidaten mit: die Top 10 statt 100+ Anbieter, von MDR bis Awareness-Plattform, und bei Rechts- oder Versicherungsfragen die richtigen Fachleute an Ihrer Seite.

Freie Anbieterwahl, sauber dokumentiert

Wir sind an keinen festen Partner gebunden und fragen bei Bedarf jeden Anbieter am Markt an: gemeinsam mit Ihnen, nicht als Vermittler dazwischen. Wir sitzen zusammen in den Anbietergesprächen, Sie entscheiden, und jede Empfehlung ist in einer nachvollziehbaren Wertungsmatrix begründet, die auch Gremien, Rechnungsprüfung und Vergabekammern überzeugt.

Häufige Fragen zum C-Level-Briefing

Ist die Schulung der Geschäftsleitung wirklich Pflicht?
Ja: Artikel 20 der NIS-2-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz verpflichten die Leitungsorgane regulierter Einrichtungen zur Teilnahme an Schulungen, zusätzlich zur Billigung und Überwachung des Risikomanagements. Das BSI stellt dazu eigene Informationspakete bereit; unser Briefing setzt darauf auf und macht es organisationsspezifisch.
Reicht unsere Awareness-Schulung nicht als Nachweis?
Nein: Das Belegschafts-Training behandelt Phishing und Alltagsverhalten, die Leitungs-Schulung dagegen Pflichten, Haftung, Risikoentscheidungen und Krisenführung. Beides ist gefordert, beides dokumentieren wir getrennt.
Wie lange dauert das Format und wie läuft es ab?
Standard ist ein halber Tag: kompakt genug für Leitungs-Kalender, lang genug für echte Diskussion. Für Gremien gibt es die 90-Minuten-Variante. Vor Ort oder remote, nach einem 30-minütigen Vorgespräch maßgeschneidert.
Was kostet das Briefing?
Ein Festpreis für Vorbereitung, Durchführung und Nachweis-Dokumentation; die Vorab-Kurzanalyse des Reifegrads ist optional zubuchbar. Den konkreten Preis nennen wir nach dem kostenlosen Vorgespräch.
Sind die Inhalte vertraulich?
Vollständig: Was im Briefing über Ihre Lage, Lücken und Entscheidungen besprochen wird, bleibt im Raum; NDA ist Standard, und für sensible Umgebungen sind wir erweitert sicherheitsüberprüft (Ü2 nach §9 SÜG).
Funktioniert das auch für Gemeinderat oder Aufsichtsrat?
Ja, im Kompaktformat: Kontrollgremien brauchen keine Betriebsdetails, sondern die richtigen Fragen und Berichtsanforderungen. Wir haben die Verwaltungs- und Gremien-Perspektive und sprechen entsprechend.
Wie oft sollten wir das Briefing wiederholen?
Jährlich als Auffrischung: neue Bedrohungslage, geänderte Pflichten, Fortschritts-Review gegen die letzten Beschlüsse. So bleibt der Schulungsnachweis aktuell und die Leitung im Thema.
Was passiert nach dem Briefing?
Sie erhalten Kurzprotokoll, Nachweise und die priorisierte Nächste-Schritte-Liste. Der häufigste Anschluss ist das NIS2 Gap Assessment für das vollständige Lagebild oder eine Tabletop-Übung mit dem Führungskreis.
Können Sie das Briefing mit einer Krisenübung kombinieren?
Ja, das ist die stärkste Variante: halber Tag Briefing plus kompakte Führungskreis-Übung am selben oder Folgetag. Die Übungsseite behandelt unsere Incident-Response-Readiness.

Ein halber Tag, der Ihre Leitung sprechfähig macht

Im kostenlosen Vorgespräch klären wir Teilnehmerkreis und Schwerpunkte: danach steht der Termin.


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Quellen

  1. Europäische Union: "Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2), Art. 20", eur-lex.europa.eu, 2022. Billigungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten der Leitungsorgane.
  2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): "NIS-2: Informationen für regulierte Unternehmen", bsi.bund.de. Pflichten und Maßnahmenbereiche.
  3. BSI: "IT-Grundschutz: Methode und Standards zur Informationssicherheit", bsi.bund.de. Referenz für geforderte Sicherheitskontrollen.
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