Was ist ein Leistungsverzeichnis für kommunales Energiemanagement?

Kommunales Energiemanagement beginnt nicht mit einer Sanierung, sondern mit Daten: Welche Liegenschaft verbraucht wie viel, wann, und im Vergleich zu wem. Beschafft wird dafür eine Software mit Datenerfassung, Auswertung und Berichtswesen, häufig zusammen mit der Dienstleistung, die Zählerdaten überhaupt erst zu erschließen.

Im Vergabe-Archiv zählen wir 15 Verfahren in den 24 Monaten bis September 2026, davon 11 eigenständige Vergaben. Ausgeschrieben haben unter anderem die Deutsche Bundesbank (Energiemonitoring- und Controlling-System) und das Karlsruher Institut für Technologie für die Betriebsführung des Energiecontrollings an zwei Campusstandorten.

Der Anlass ist meist gesetzlich: Öffentliche Stellen unterliegen einer eigenen Einsparverpflichtung[1], und ohne belastbare Verbrauchsdaten lässt sich weder die Einsparung nachweisen noch eine Maßnahme begründen.

Für wen geeignet?

Kommunen & Landkreise
Landesbetriebe & Liegenschaften
Hochschulen & Forschung
Kliniken
Stadtwerke & Versorger
Eigenbetriebe Gebäudemanagement

Leistungsumfang des Muster-LV Energiemanagement

Liegenschaftsportfolio & Zählerstruktur

Der erste Abschnitt erfasst das Portfolio: Anzahl und Art der Liegenschaften, Flächen, Nutzungsarten, Medien Strom, Wärme, Gas, Wasser sowie die vorhandenen Zähler mit Ablesart. Wir schreiben die Bestandsaufnahme als eigene Leistung aus, weil in den meisten Kommunen niemand vollständig sagen kann, wie viele Zähler tatsächlich existieren.

Ergänzend geregelt sind Zählerhierarchien für Unterzähler und Mieterstrom, die Zuordnung zu Kostenstellen und Gebäudeteilen sowie der Umgang mit Zählerwechseln. Ohne saubere Struktur erzeugt jedes Monitoring später Kennzahlen, die niemand vergleichen kann.

Datenerfassung & Plausibilisierung

Wir schreiben mehrere Erfassungswege parallel aus: manuelle Ablesung mit mobiler Erfassung, Datenlogger und Bussysteme für die Fernauslesung, die Übernahme von Abrechnungs- und Lastgangdaten der Netzbetreiber sowie die Anbindung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz[2].

Für jeden Weg fordern wir Prüfregeln: Plausibilisierung gegen Vorwerte, Erkennung von Zählerüberläufen und Nullwerten, Kennzeichnung geschätzter Werte und ein Protokoll jeder Korrektur. Eine Kennzahl aus unplausiblen Rohdaten ist im Zweifel schlimmer als keine Kennzahl.

Monitoring, Kennzahlen & Berichte

Das System liefert Verbrauchs- und Kostenkennwerte je Liegenschaft, je Quadratmeter und je Nutzungsart, witterungsbereinigt für Wärme, mit Vorjahresvergleich und Benchmarking innerhalb des eigenen Portfolios. Lastgänge werden ausgewertet, Ausreißer und Dauerverbräuche außerhalb der Nutzungszeiten automatisch gemeldet.

Für die Gremienarbeit fordern wir vorbereitete Berichte: Jahresbericht für den Rat, Kurzberichte je Liegenschaft für die Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie eine Bilanz der Treibhausgasemissionen aus den erfassten Verbräuchen. Berichte sind exportierbar und ohne Herstellerwerkzeug weiterverwendbar.

Managementsystem & Rechtsrahmen

Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet öffentliche Stellen zu jährlichen Einsparungen und knüpft daran organisatorische Anforderungen[1], für Unternehmen ab bestimmten Verbrauchsschwellen die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen[3]. Unser Leistungsverzeichnis fordert deshalb, dass die Software die Struktur eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 unterstützt: Ziele, Maßnahmen, Verantwortliche, Termine und Wirkungskontrolle.

Ergänzend abgedeckt sind die Datengrundlagen für Energieausweise nach dem Gebäudeenergiegesetz[4] sowie die Nachweisführung für Förderprogramme. Wer Fördermittel für Maßnahmen abruft, braucht eine belegbare Vorher-Nachher-Rechnung aus demselben System.

Schnittstellen, Betrieb & Preisblatt

Die wichtigsten Schnittstellen sind die Gebäudeleittechnik für Betriebsdaten, das Finanzverfahren für Energiekosten und die Gebäudedaten aus dem Facility Management. Unser Muster-LV zur CAFM-Software nutzt dieselbe Objektstruktur, damit beide Systeme ohne doppelte Datenpflege zusammenspielen.

Das Preisblatt trennt Software je Liegenschaft und je Zähler, die einmalige Bestandsaufnahme, Datenlogger und Montage, Betrieb und Support sowie optionale Dienstleistungen wie die jährliche Berichtserstellung. Betriebsvarianten sind Eigenbetrieb, kommunaler IT-Dienstleister und Software as a Service mit Angabe des Datenstandorts.

Quellen

  1. Bundesamt für Justiz: „§ 6 EnEfG: Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen“, gesetze-im-internet.de.
  2. Bundesamt für Justiz: „Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“, gesetze-im-internet.de.
  3. Bundesamt für Justiz: „§ 8 EnEfG: Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen“, gesetze-im-internet.de.
  4. Bundesamt für Justiz: „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“, gesetze-im-internet.de.

Technische Details

FormatMicrosoft Excel (.xlsx) + PDF
Umfangmehr als 55 Leistungspositionen
SpracheDeutsch
VergaberechtGWB, VgV, UVgO konform
RechtsrahmenEnEfG, MsbG, GEG, ISO 50001, EMAS
Stand2026 (regelmäßige Revision)
LieferungLieferung in 5 Werktagen
Energie & Gebäude

Muster-LV: Kommunales Energiemanagement

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