Buchstabe B

Bieteranfragen

Bieteranfragen sind Fragen, die Bieter während der Angebotsfrist zum Inhalt der Vergabeunterlagen an den Auftraggeber richten. Auftraggeber sind verpflichtet, rechtzeitig gestellte Anfragen zu beantworten und die Antworten allen Bietern gleichzeitig zur Verfügung zu stellen (§56 VgV). Bewirken Antworten wesentliche Änderungen, verlängert sich die Angebotsfrist entsprechend. In der Praxis werden Bieteranfragen über das jeweilige Vergabeportal abgewickelt und dokumentiert.
Quellen: §56 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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