Buchstabe B

BSIG (BSI-Gesetz)

Das BSI-Gesetz regelt Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie IT-Sicherheitspflichten für KRITIS-Betreiber. §8a BSIG verpflichtet KRITIS-Betreiber zu angemessenen Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßigen Nachweisen beim BSI alle zwei Jahre. Das Gesetz wurde 2021 durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 erheblich erweitert und 2025 durch das neue BSIG (NIS2-Umsetzung) vollständig neu gefasst.
Quellen: BSIG 2025, gesetze-im-internet.de · BSI-Gesetz, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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