Buchstabe B

Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist das amtliche Pflichtveröffentlichungsblatt der Bundesrepublik Deutschland und dient im Vergaberecht als Publikationsort für nationale Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie für die Bekanntgabe aktueller EU-Schwellenwerte durch das Bundesministerium für Wirtschaft. Auftraggeber nationaler Vergaben veröffentlichen Auftragsbekanntmachungen und Vorabinformationen im Bundesanzeiger oder auf einschlägigen Vergabeplattformen. Durch die fortschreitende Digitalisierung nutzen viele Auftraggeber inzwischen ergänzend dedizierte eVergabe-Plattformen.
Quellen: §106 GWB (Schwellenwerte), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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