Bundesanzeiger
Der Bundesanzeiger ist das amtliche Pflichtveröffentlichungsblatt der Bundesrepublik Deutschland und dient im Vergaberecht als Publikationsort für nationale Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie für die Bekanntgabe aktueller EU-Schwellenwerte durch das Bundesministerium für Wirtschaft. Auftraggeber nationaler Vergaben veröffentlichen Auftragsbekanntmachungen und Vorabinformationen im Bundesanzeiger oder auf einschlägigen Vergabeplattformen. Durch die fortschreitende Digitalisierung nutzen viele Auftraggeber inzwischen ergänzend dedizierte eVergabe-Plattformen.
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