Buchstabe D

Datenportabilität

Datenportabilität bezeichnet das Recht bzw. die technische Möglichkeit, Daten aus einem System oder Dienst in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren und zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Art. 20 DSGVO gewährt Betroffenen dieses Recht für personenbezogene Daten; der EU Data Act erweitert es auf nicht-personenbezogene Industriedaten und Cloud-Dienste. In IT-Vergaben sollten Auftraggeber Datenportabilität und Exit-Klauseln vertraglich sicherstellen, um Vendor-Lock-in zu vermeiden und einen Anbieterwechsel zu erleichtern.
Quellen: Art. 20 DSGVO, gesetze-im-internet.de · ENISA: Data Security, enisa.europa.eu
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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