Buchstabe D

Datenschutzklausel (Data Protection Clause / Datenschutzvertragsbestimmung)

Eine Datenschutzklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die regelt, welche personenbezogenen Daten im Rahmen einer IT-Leistung verarbeitet werden dürfen, zu welchem Zweck, mit welchen Schutzmaßnahmen und wie lange. Im Zusammenspiel mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO bildet sie das datenschutzrechtliche Gerüst des IT-Vertrags. Auftraggeber sollten sicherstellen, dass Datenschutzklauseln nicht nur pauschale Verpflichtungen, sondern konkrete technische und organisatorische Maßnahmen, Löschfristen und Nachweispflichten des Auftragnehmers enthalten.
Quellen: Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung), gesetze-im-internet.de · BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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