Buchstabe D

Digitale Transformation (Digitalisierung)

Die Digitale Transformation bezeichnet den tiefgreifenden Wandel von Prozessen, Geschäftsmodellen und Organisationsstrukturen durch den systematischen Einsatz digitaler Technologien. Im öffentlichen Sektor umfasst sie die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen (OZG), die Einführung elektronischer Aktenführung (eAkte) und die Nutzung cloudbasierter Plattformen. Für IT-Vergabeverfahren bedeutet Digitale Transformation, dass Auftraggeber Interoperabilität, offene Standards und nachhaltige Architekturentscheidungen als Kriterien bei der Bewertung von IT-Lösungen berücksichtigen sollten, um Abhängigkeiten (Vendor-Lock-in) zu vermeiden.
Quellen: Bundesbeauftragter für Informationstechnik (BfIT), cio.bund.de · Europäische Datenstrategie, eur-lex.europa.eu
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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