Buchstabe D

Datenschutzmanagement (Privacy Management / Datenschutz-Governance)

Datenschutzmanagement umfasst alle organisatorischen Maßnahmen, Prozesse und Verantwortlichkeiten, die eine Organisation etabliert, um die DSGVO-Konformität dauerhaft sicherzustellen, einschließlich Datenschutzbeauftragter, Verarbeitungsverzeichnis, DSFA-Prozess und Datenpannenmeldeverfahren. Ein reifes Datenschutzmanagement schafft Rechtssicherheit, reduziert Bußgeldrisiken und stärkt das Vertrauen von Nutzern und Partnern. In IT-Vergaben sollten Auftraggeber nachweisbare Datenschutzmanagementsysteme als Eignungsanforderung oder Zuschlagskriterium berücksichtigen, insbesondere bei Auftragnehmern, die sensible Daten verarbeiten.
Quellen: Art. 24 DSGVO (Verantwortlichkeit), gesetze-im-internet.de · BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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