Buchstabe D

Datensparsamkeit

Datensparsamkeit (Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) verlangt, dass personenbezogene Daten nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet werden, der für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Im IT-Beschaffungskontext bedeutet dies, dass Auftraggeber beim Einsatz von Analysewerkzeugen, Monitoring-Systemen oder cloudbasierten Diensten sicherstellen müssen, dass der Anbieter nicht mehr Daten verarbeitet als vertraglich notwendig. Datensparsamkeit ist ein zentrales Designprinzip für Privacy-by-Design-Anforderungen in IT-Leistungsverzeichnissen.
Quellen: Art. 5 DSGVO, gesetze-im-internet.de · BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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