Datenübertragbarkeit (Data Portability / Datenportabilität)
Datenübertragbarkeit bezeichnet das Recht von Betroffenen, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DSGVO). Im IT-Vergabekontext ist Datenübertragbarkeit auch als technische Anforderung an Systeme relevant: Auftraggeber sollten sicherstellen, dass bei einem Anbieterwechsel alle Daten in standardisierten Formaten exportierbar sind, um Vendor-Lock-in zu verhindern. Vertragsklauseln zur Datenmigration bei Vertragsende und die Festlegung offener Exportformate sind wichtige Elemente einer nachhaltigen IT-Beschaffung.
Quellen: Art. 20 DSGVO (Datenübertragbarkeit), gesetze-im-internet.de · BSI: Cloud Computing, bsi.bund.de
Im Vergabe-Archiv nach »Datenübertragbarkeit« suchen →