Datenzugang (Data Access / Datenzugriff)
Datenzugang bezeichnet das Recht und die technische Möglichkeit, auf bestimmte Datensätze zuzugreifen, sie zu lesen, zu verwenden oder weiterzuverarbeiten. Im IT-Vergaberecht und Vertragsrecht ist der Datenzugang des Auftraggebers zu seinen eigenen Betriebsdaten, die beim Auftragnehmer gespeichert sind, eine kritische Klausel, die durch den EU Data Act und vertragliche Regelungen abgesichert werden muss. Auftraggeber sollten in IT-Verträgen explizit festlegen, dass sie jederzeit vollständigen Zugang zu ihren Daten in maschinenlesbaren Formaten haben und dieser Zugang beim Vertragsende gewährleistet bleibt.
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