Buchstabe D

Dekommissionierung (Decommissioning / Außerbetriebnahme)

Dekommissionierung bezeichnet den geordneten Prozess zur Außerbetriebnahme eines IT-Systems oder einer IT-Komponente, der sichere Datenlöschung, Dokumentationsübergabe, Lizenzrückgabe und physische Entsorgung von Hardware umfasst. Unsachgemäße Dekommissionierung führt zu Datenschutzrisiken (auf Datenträgern verbleibende Daten), Compliance-Lücken und ungenutzten Lizenzkosten. In IT-Vergaben sollten Auftraggeber Dekommissionierungsanforderungen bereits im Vertrag regeln, insbesondere nachweisliche Datenlöschung nach BSI-Standards (BSI M 2.167) und Übergabe aller Systemdokumentationen und Zugangsdaten.
Quellen: BSI IT-Grundschutz (OPS.1.2.7 Systemmanagement), bsi.bund.de · NIST SP 800-88 Rev. 1: Guidelines for Media Sanitization, csrc.nist.gov
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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