Drittstaaten-Datentransfer (Datentransfer in Drittländer)
Drittstaaten-Datentransfer bezeichnet die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des EWR, die kein der EU vergleichbares Datenschutzniveau aufweisen. Nach Art. 44 ff. DSGVO sind solche Transfers nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, z.B. auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission (wie für das UK) oder durch Standardvertragsklauseln (SCC). Im IT-Vergabekontext ist Drittstaaten-Datentransfer besonders bei Cloud-Diensten US-amerikanischer Hyperscaler relevant: Auftraggeber müssen sicherstellen, dass kein unkontrollierter Zugriff auf Behördendaten durch Drittstaaten-Behörden möglich ist.
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