Buchstabe D

Dynamisches Beschaffungssystem

Das dynamische Beschaffungssystem (DBS) nach §120 GWB ist ein vollständig elektronisches, zeitlich befristetes Verfahren für marktübliche IT-Leistungen, das allen geeigneten Unternehmen offensteht und keine feste Bieterzahl begrenzt. Einmal eingerichtete DBS ermöglichen schnelle Einzelabrufe ohne erneutes volles Vergabeverfahren. In der IT-Beschaffung eignet sich das DBS besonders für standardisierte Dienstleistungen wie Cloud-Instanzen, Lizenzen oder IT-Support, bei denen Marktpreise regelmäßig abgerufen werden sollen.
Quellen: §24 VgV (DBS), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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