Buchstabe J

Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit / Anwendbares Recht)

Jurisdiktion bezeichnet die gesetzliche Zuständigkeit einer staatlichen Stelle (Gericht, Datenschutzbehörde, Regulierer) für Personen, Unternehmen oder IT-Systeme, die von zentraler Bedeutung ist, wenn Cloud-Anbieter Daten in verschiedenen Ländern speichern oder verarbeiten. US-amerikanische Anbieter unterliegen dem CLOUD Act, der US-Behörden den Zugriff auf Daten auch außerhalb der USA ermöglicht; DSGVO-Konformität und EU-Gerichtsbarkeit werden daher in öffentlichen IT-Vergaben häufig gefordert. In Ausschreibungen für Cloud- und SaaS-Dienste sollten Auftraggeber Datenspeicherort, anwendbares Recht und Gerichtsstand explizit im Vertrag fixieren und US-CLOUD-Act-Risiken durch entsprechende Vertragsklauseln oder EU-lokale Anbieter mitigieren.
Quellen: BSI: Cloud Computing Empfehlungen, bsi.bund.de · DSGVO Art. 44-49 (Drittstaaten-Datentransfer), EUR-Lex
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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