Kartellrecht (Wettbewerbsrecht / Antitrust)
Das Kartellrecht umfasst Rechtsnormen, die wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen wie Preisabsprachen, Marktaufteilung und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen untersagen. Im Vergaberecht ist Kartellrecht relevant, weil Submissionsabsprachen zwischen Bietern strafbar sind (§298 StGB) und das Kartellvergaberecht (4. Teil GWB) bei Oberschwellenvergaben angewendet wird. Das Bundeskartellamt überwacht als zuständige Behörde sowohl das Vergabe- als auch das Kartellrecht und kann bei Wettbewerbsverstößen im Vergabekontext ermitteln.
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