Buchstabe K

Kaskadenprinzip

Das Kaskadenprinzip im Vergaberecht beschreibt die hierarchische Anwendung von Vergabevorschriften: Primär gelten die EU-Richtlinien, dann das GWB, dann die VgV/UVgO/SektVO und schließlich landesspezifische Erlasse. Unterhalb der EU-Schwellen kaskadiert das Regelwerk von GWB-Grundsätzen über UVgO zu länderspezifischen Ausführungsbestimmungen. Auftraggeber müssen bei jeder Beschaffungsentscheidung prüfen, welche Ebene der Kaskade Anwendung findet.
Quellen: §97 GWB, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
Im Vergabe-Archiv nach »Kaskadenprinzip« suchen →

Verwandte Begriffe

Keylogger Kritikalität Kartellrecht Kartellvergaberecht Kapazitätsplanung

Brauchen Sie Unterstuetzung bei einer IT-Ausschreibung?

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
Teilen: in X @