Buchstabe L

Lizenzbeschaffung (License Procurement / Software-Lizenzierung)

Lizenzbeschaffung bezeichnet den Prozess der rechtmäßigen Erwerbung von Nutzungsrechten an Software, digitalen Inhalten oder Technologieplattformen im Rahmen öffentlicher Beschaffungsverfahren. Da Software urheberrechtlich nach §69a UrhG geschützt ist, erwerben öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung nicht das Eigentum, sondern ein beschränktes Nutzungsrecht, das Umfang, Nutzerzahl, Installationsorte und Weitergaberechte regelt. Besondere Sorgfalt ist bei Cloud-Lizenzen und SaaS-Modellen geboten, da Vendor-Lock-in, Datenportabilität und Beendigungsrechte in den Lizenz- und Servicebedingungen vertraglich abgesichert werden müssen.
Quellen: §69a UrhG (Computerprogramme), gesetze-im-internet.de · IT-Beschaffung Bund, cio.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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