Mängelrüge
Die Mängelrüge ist die formelle Beanstandung von Leistungsmängeln durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer; sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und ggf. für die Verhängung von Vertragsstrafen. Im IT-Bereich erfolgt die Mängelrüge typischerweise schriftlich mit genauer Fehlerbeschreibung, Fehlerklasse und Behebungsfristen gemäß SLA-Definitionen. Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel zu untersuchen und zu beheben; verweigert er dies, kann der Auftraggeber Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz geltend machen.
Quellen: §634 BGB (Rechte des Bestellers bei Mängeln), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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