Buchstabe M

Meldepflicht (Incident Reporting Obligation)

Die Meldepflicht verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen und bestimmter IT-Dienstleister, erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb festgelegter Fristen an das BSI und ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Nach §8b BSIG gilt dies für KRITIS-Betreiber; NIS2 und der IT-SiG 2.0 weiten diesen Kreis erheblich aus und verkürzen die Erstmeldefrist auf 24 Stunden. Auftraggeber sollten in IT-Verträgen sicherstellen, dass Auftragnehmer eigene Meldepflichten kennen und den Auftraggeber unverzüglich über vertragsrelevante Vorfälle informieren.
Quellen: BSI: KRITIS-Regulierung, bsi.bund.de · §8b BSIG (Meldepflicht), gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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