Buchstabe M

Mindestanforderungen (Minimum Requirements / Eignungsschwelle)

Mindestanforderungen sind nicht verhandelbare Kriterien in Vergabeverfahren, die Bieter zwingend erfüllen müssen, um als geeignet zu gelten oder um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. §46 VgV erlaubt Auftraggebern, technische und fachliche Mindeststandards festzulegen, z.B. Zertifizierungen, Referenzprojekte oder personelle Kapazitäten. Im Verhandlungsverfahren sind Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien der Verhandlung grundsätzlich entzogen und müssen vorab klar und nachvollziehbar in den Vergabeunterlagen definiert werden.
Quellen: §46 VgV (technische Leistungsfähigkeit), gesetze-im-internet.de · §47 VgV (Eignungsleihe), gesetze-im-internet.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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