Buchstabe O

Option

Eine Option ist ein einseitiges Recht des Auftraggebers, den Vertragsumfang innerhalb vorab definierter Grenzen zu erweitern, etwa Verlängerungen der Vertragslaufzeit oder zusätzliche Leistungsmengen. Optionen müssen bereits in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen transparent ausgewiesen werden, damit ihr Wert in den geschätzten Gesamtauftragswert einfließt und Bieter entsprechend kalkulieren können. In IT-Verträgen werden Optionen häufig für Wartungsverlängerungen, Lizenzaufstockungen oder Softwarepflegeleistungen genutzt.
Quellen: §3 VgV (Auftragswertberechnung), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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