Buchstabe Q

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Sicherheitsstufe elektronischer Signaturen nach der eIDAS-Verordnung und dem deutschen Vertrauensdienstegesetz (VDG); sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift. Im Vergaberecht wird die QES für bestimmte formgebundene Erklärungen verlangt, etwa für die Einreichung von Nachprüfungsanträgen bei Vergabekammern oder für Vertragsabschlüsse in Schriftform. Für die elektronische Angebotsabgabe ist in der Regel keine QES erforderlich; hier genügt die Textform mit sicherer Übertragung über die Vergabeplattform.
Quellen: Vertrauensdienstegesetz (VDG), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt: Elektronische Kommunikation
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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