Buchstabe T

Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe des nicht offenen Verfahrens, des Verhandlungsverfahrens und des wettbewerblichen Dialogs (§16 VgV): Auftraggeber veröffentlichen eine Bekanntmachung, auf die interessierte Unternehmen Teilnahmeanträge mit Eignungsnachweisen einreichen. Nur geeignete Bewerber werden zur zweiten Stufe, der Angebotsabgabe, zugelassen. Das Instrument schützt Auftraggeber vor der Bearbeitung ungeeigneter Angebote bei komplexen IT-Vergaben.
Quellen: §16 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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