Buchstabe V

Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen sind alle Dokumente, die der Auftraggeber den Bietern zur Vorbereitung ihrer Angebote zur Verfügung stellt (§29 VgV). Sie umfassen typischerweise Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Formblätter. Unvollständige oder widersprüchliche Vergabeunterlagen begründen eine Rügepflicht und können zur Angebotsunfähigkeit führen, wenn Bieter keine Klärung angefragt haben.
Quellen: §29 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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