Buchstabe V

Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe ist eine im Vertrag vorab vereinbarte Zahlung für den Fall, dass der Auftragnehmer bestimmte Leistungspflichten verletzt, etwa Verzug bei Meilensteinen oder das Unterschreiten definierter SLA-Werte. Sie dient als pauschalisierter Schadensersatz und erspart dem Auftraggeber den Nachweis eines konkreten Schadens. In IT-Vergaben werden Vertragsstrafen häufig für Projektverzüge, Datenpannen oder das Unterschreiten von Verfügbarkeits-SLAs vereinbart; überhöhte Vertragsstrafen können als AGB-Klauseln unwirksam sein.
Quellen: §339 BGB (Vertragsstrafe), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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