Buchstabe V

VgV (Vergabeverordnung)

Die VgV konkretisiert die Vergabepflichten für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (221.000 EUR netto). Sie regelt Verfahrensarten (offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog), Mindestfristen, Bekanntmachungspflichten auf TED und im Amtsblatt sowie die Anforderungen an Eignungs- und Zuschlagskriterien. Für IT-Beschaffungen ist das offene Verfahren der Regelfall.
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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