Buchstabe V

VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

Die VOB ist das dreigliedrige Regelwerk für die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Bauleistungen: VOB/A regelt das Vergabeverfahren, VOB/B die allgemeinen Vertragsbedingungen und VOB/C die technischen Vertragsbedingungen. Im IT-Kontext ist die VOB relevant, wenn Bauleistungen mit IT-Infrastruktur verknüpft sind, etwa beim Bau von Rechenzentren oder der Verlegung von Glasfaserleitungen. Die VOB/A ist für öffentliche Auftraggeber verbindlich; private Auftraggeber können sie vertraglich einbeziehen.
Quellen: Bundeskartellamt: Rechtsgrundlagen Vergaberecht · BMWK: Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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