Buchstabe W

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist eine der drei Eignungssäulen im Vergaberecht und soll sicherstellen, dass der Auftragnehmer finanziell stabil genug ist, den Auftrag vollständig und vertragsgemäß zu erfüllen. Typische Nachweise nach §45 VgV sind Jahresabschlüsse, Umsatznachweise (gesamt und auftragsbezogen), Bankbürgschaften oder Berufshaftpflichtversicherungen. Auftraggeber müssen die Anforderungen verhältnismäßig zum Auftragswert gestalten; unverhältnismäßige Umsatzschwellen können den Wettbewerb unzulässig einschränken.
Quellen: §45 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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