Buchstabe W

Wirtschaftlichkeitsprinzip (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip (§7 BHO) verpflichtet öffentliche Stellen, Haushaltsmittel so einzusetzen, dass das bestmögliche Ergebnis mit dem geringsten Mitteleinsatz erzielt wird (Minimalprinzip) oder ein vorgegebenes Ergebnis mit möglichst geringen Mitteln erreicht wird (Minimalprinzip). Im IT-Vergaberecht konkretisiert sich das Prinzip durch den Grundsatz, dass nicht automatisch das günstigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. TCO-Analysen und Lebenszykluskosten-Betrachtungen sind daher zulässige und empfehlenswerte Instrumente zur Wirtschaftlichkeitsbewertung in IT-Ausschreibungen.
Quellen: §7 BHO, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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