KI-Assistenten

Eingehende Dokumente automatisch auswerten

Jeden Morgen liegt ein Stapel da: Anträge, Nachreichungen, Rechnungen, Mitteilungen, teils als Brief, teils als PDF im Funktionspostfach. Jemand muss jedes Stück lesen, einem Vorgang zuordnen und die wichtigsten Angaben in das Fachverfahren übertragen. Fällt diese Person aus, wächst der Rückstand, und niemand kann sagen, was im Stapel steckt.

Wir bauen den Schritt davor: einen Dienst, der Dokumentart und Vorgang vorschlägt, die Felder ausliest und jeden unsicheren Fall einem Menschen vorlegt. Umsetzung als Generalunternehmer mit ausgewählten Partnern, ein Vertrag, eine Verantwortung.

1 Vertragspartner
Generalunternehmer mit geprüften Partnern
4 Phasen
vom Probelauf bis zur Übergabe
Art. 22 DSGVO
keine automatische Einzelentscheidung
Erstgespräch anfragen → Alle Anwendungsfälle

Wie der Posteingang heute läuft

Der Posteingang einer Verwaltung ist selten ein Kanal. Es kommen Briefe, PDF-Anhänge im Funktionspostfach, Uploads aus einem Onlineformular, gelegentlich ein Fax und Fotos, die jemand mit dem Telefon von einem Bescheid gemacht hat. Am Anfang steht fast überall ein Mensch, der jedes Stück öffnet, die Dokumentart erkennt, den passenden Vorgang sucht und die entscheidenden Felder abtippt. Diese Arbeit ist fachlich anspruchslos und trotzdem unvermeidlich, und sie bindet Zeit von Leuten, die eigentlich entscheiden sollen.

Der Engpass ist dabei selten das Lesen, sondern das Zuordnen. Eine Nachreichung ohne Aktenzeichen, ein Name in anderer Schreibweise, eine Rechnung ohne Bestellbezug: jedes dieser Stücke wandert in ein Klärfach und wartet, bis jemand Zeit hat, in drei Systemen nachzusehen. An Stichtagen läuft das Klärfach voll, weil dann alle gleichzeitig einreichen.

Dazu kommt der Zweitaufwand. Wer nicht weiß, ob seine Unterlage angekommen ist, ruft an oder schickt sie noch einmal. Beides erzeugt neue Post und neue Zuordnungsarbeit. In vielen Ämtern gibt es für die Eingangsbearbeitung keine echte Vertretung, weil das Wissen darüber, was zu welchem Vorgang gehört, in wenigen Köpfen steckt.

Technisch ist meist schon etwas da. Eine Scanstraße erzeugt durchsuchbare PDF-Dateien, das Dokumentenmanagement kennt Regeln für die sauberen Formulare, und das Fachverfahren hat eine Importschnittstelle. Was fehlt, ist die Schicht dazwischen: die Entscheidung, um welche Dokumentart es sich handelt, zu welchem Vorgang sie gehört und welche Werte im Dokument stehen.

Was am Ende dasteht

Am Ende steht kein Modell und keine Demo, sondern ein laufender Dienst in Ihrer Umgebung samt den Unterlagen, die Sie brauchen, um ihn ohne uns zu betreiben und gegenüber Datenschutz, Rechnungsprüfung und Personalrat zu vertreten.

Der Umfang hängt davon ab, wie viele Dokumentarten Sie einbeziehen. Diese Bestandteile gehören in jedem Fall dazu:

  • Ein Dienst, der jedes eingehende Dokument einer Dokumentart zuordnet und dem Ergebnis einen Zuverlässigkeitswert mitgibt.
  • Ausgelesene Felder je Dokumentart, etwa Aktenzeichen, Name, Datum, Betrag oder Bankverbindung, jeweils mit der Fundstelle im Bild.
  • Eine Prüfoberfläche für die unsicheren Fälle: links der Vorschlag, rechts der Beleg im Original, bestätigen oder korrigieren in einem Schritt.
  • Die Übergabe an Ihr Fachverfahren oder Ihr Dokumentenmanagement über eine dokumentierte Schnittstelle, keine Zwischenablage per Hand.
  • Ein Protokoll je Dokument: welche Komponente hat entschieden, in welcher Version, gegen welchen Schwellenwert, wer hat korrigiert und wann.
  • Betriebsdokumentation, ein Baustein für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, ein Löschkonzept und der Quellcode der von uns geschriebenen Teile.

Wie ein Vorhaben abläuft

Vier Schritte, und nach jedem Schritt entscheiden Sie neu, ob der nächste kommt.

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1. Probelauf am Altbestand

Wir nehmen einen abgeschlossenen Zeitraum aus Ihrem Bestand, lassen die Dokumente durchlaufen und vergleichen das Ergebnis mit dem, was Ihre Leute damals erfasst haben. Sie bekommen eine Trefferquote je Dokumentart und je Feld, dazu die Fälle, an denen es scheitert. Diesen Schritt schneiden wir so zu, dass er möglichst unterhalb der Wertgrenze Ihres Landes für einen Direktauftrag oder eine Verhandlungsvergabe bleibt. Den Betrag nennen wir vor der Beauftragung, damit Sie ihn gegen Ihre Grenze rechnen können.

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2. Pilot mit einer Dokumentart

Eine Dokumentart geht in den Echtbetrieb, zunächst im Doppelbetrieb neben dem bisherigen Weg. Jeder Vorschlag wird von einem Menschen bestätigt, auch der sichere. So entsteht die Datengrundlage für die Schwellenwerte, und die Bearbeitung merkt früh, wo die Oberfläche im Weg steht statt zu helfen.

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3. Anschluss und Schwellenwerte

Jetzt wird angeschlossen: Übergabe an das Fachverfahren, Regeln für das Klärfach, Eskalationsweg bei Fristsachen, Vertretung im Urlaubsfall. Gemeinsam legen wir fest, ab welchem Zuverlässigkeitswert ein Dokument ohne Prüfung durchläuft und welche Dokumentarten diese Freigabe nie bekommen, etwa alles mit unmittelbarer Rechtsfolge oder Zahlungswirkung.

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4. Übergabe

Sie bekommen Quellcode, Betriebs- und Notfalldokumentation, eine Einweisung für die Fachbereiche und eine für die IT. Danach entscheiden Sie: weiter ausbauen, selbst betreiben oder den erreichten Stand als Leistungsbeschreibung für eine reguläre Ausschreibung nutzen. Wir halten den Umfang so, dass diese Entscheidung offen bleibt.

Was in solchen Vorhaben schiefgeht

Die folgenden Punkte sind der Grund, warum wir mit einem Probelauf am Altbestand anfangen und nicht mit einer Anschaffung.

Die Vorlagen sind schlechter als erwartet

Texterkennung ist gelöst, solange das Dokument ein sauberer Ausdruck ist. Im Alltag kommen Faxkopien, Durchschläge, Handschrift in Freitextfeldern, Stempel quer über dem Betragsfeld und Handyfotos mit Schatten. Für jede dieser Gruppen fällt die Erkennung anders aus, deshalb messen wir getrennt und nicht als Gesamtquote.

Die Zuordnung ist das eigentliche Problem

Ein Feld auszulesen ist einfacher, als den richtigen Vorgang zu finden. Wenn das Aktenzeichen fehlt, bleibt nur der Abgleich über Name, Adresse und Datum, und der wird bei häufigen Namen und Umzügen unsicher. Wer hier zu viel automatisieren will, verlagert das Problem nur.

Falsche Zuordnung ist nicht symmetrisch

Ein Dokument, das ins Klärfach wandert, obwohl es eindeutig war, kostet ein paar Minuten. Ein Dokument, das im falschen Vorgang abgelegt wird, fällt oft erst auf, wenn eine Frist verstrichen ist. Die Schwellenwerte müssen diese Schieflage abbilden, sonst optimiert man auf die falsche Kennzahl.

Ohne Vergleichsmaßstab keine Aussage

Viele Häuser wissen nicht, wie hoch ihre heutige Fehlerquote bei der manuellen Erfassung ist. Ohne diesen Ausgangswert lässt sich weder belegen, dass es besser wird, noch verhandeln, ab wann es gut genug ist. Den Maßstab erzeugt der Probelauf, deshalb steht er am Anfang.

Der Prüfaufwand verschwindet nicht

Er verlagert sich vom Erfassen zum Bestätigen. Wer aus Vorsicht jeden Vorschlag vollständig nachkontrolliert, spart nichts. Wer gar nicht kontrolliert, merkt Fehler erst über Beschwerden. Der Nutzen entsteht in der Mitte, und wo diese Mitte liegt, ist eine fachliche Entscheidung Ihres Hauses, keine technische.

Wann man es besser lässt

Bei einer Dokumentart mit wenigen Vorgängen im Monat lohnt der Betriebsaufwand nicht. Wenn sich das Formular jedes Jahr ändert oder jede Kommune eine eigene Fassung verwendet, ist der Pflegeaufwand höher als der Gewinn. Und wo aus dem Dokument unmittelbar eine belastende Entscheidung folgt, gehört ein Mensch davor, unabhängig von der Technik.

Woran wir uns messen lassen

Wir schreiben keine Erfolgsquoten auf diese Seite, weil wir sie nicht belegen könnten. Stattdessen nennen wir die Größen, die aus unserer Sicht in den Vertrag gehören. Die folgenden Werte gehören in eine Leistungsbeschreibung und sind dort als Anforderung an den Auftragnehmer formuliert, nicht als erreichtes Ergebnis. Sie können sie unverändert in Ihre eigene Leistungsbeschreibung übernehmen.

Gemessen wird getrennt je Dokumentart und je Feld, gegen einen vorher festgelegten Prüfbestand, und die Messung wiederholt sich nach jeder Änderung an den Komponenten: Genauigkeit der ausgelesenen Felder mindestens 98 Prozent, Vollständigkeit mindestens 95 Prozent, Bereitstellung im Fachverfahren spätestens 30 Minuten nach Eingang, Antwortzeit der Prüfoberfläche unter 2 Sekunden bei 15 gleichzeitigen Nutzern, Fehlerquote der Eingabevalidierung unter 5 Prozent, lückenloses Änderungsprotokoll und tägliche Sicherungen.

Für die Wirtschaftlichkeit rechnen wir offen statt zu behaupten. Beispielrechnung mit frei gewählten Annahmen: Bei 200 Anträgen im Monat und 12 Minuten Erfassung je Vorgang sind das 40 Stunden. Läuft die Hälfte ohne Rückfrage durch und bleiben für die andere Hälfte 3 Minuten Prüfung, sinkt dieser zweite Teil rechnerisch von 20 auf 5 Stunden. Das ist eine Rechnung, keine Messung. Ersetzen Sie die drei Annahmen durch Ihre eigenen Zahlen, dann sehen Sie, ob sich das Thema bei Ihnen überhaupt lohnt.

Die Zielwerte oben sind Anforderungen aus einem Lastenheft. Wer Ihnen solche Werte als bereits erreichtes Ergebnis präsentiert, sollte sagen können, an welchem Prüfbestand und mit welcher Dokumentart sie gemessen wurden.

Aufbewahrung, Protokoll und Löschen

Automatische Auswertung erzeugt Kopien: das Scanbild, den erkannten Text, die extrahierten Felder, gegebenenfalls einen Zwischenspeicher bei einer verarbeitenden Komponente. Jede dieser Kopien braucht eine Frist und eine Stelle, die sie löscht. Wir legen das vor dem Betrieb fest und nicht danach, weil sich Löschfristen nachträglich schwer in einen laufenden Dienst einbauen lassen.

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach Ihrem Fachrecht und Ihrer Aktenordnung, nicht nach dem, was technisch bequem ist. Üblich ist der Weg, dass das Dokument im führenden System der Akte folgt und alle Zwischenstände aus der Verarbeitung nach kurzer Frist verfallen. Das Protokoll über die Verarbeitung hat dabei eine eigene Frist, weil es die Nachvollziehbarkeit sichern soll und nicht den Inhalt.

Ob das Papieroriginal nach dem Scannen vernichtet werden darf, ist eine gesonderte Frage. Ersetzendes Scannen nach der Technischen Richtlinie 03138 des BSI ist möglich, aber ein eigenes Vorhaben mit eigener Verfahrensdokumentation. Wir bauen den Auswertungsdienst so, dass er diesen Schritt nicht vorwegnimmt: Solange Sie das Original behalten, bleibt es maßgeblich.

Rechtliches und Beschaffung

Datenschutz zuerst: Posteingang bedeutet fast immer personenbezogene Daten, oft auch besondere Kategorien, etwa bei Anträgen mit Gesundheitsbezug. Sie brauchen eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit uns und mit jeder eingesetzten Komponente, und in aller Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, weil neue Technik systematisch auf umfangreiche Bestände angewendet wird. Art. 22 DSGVO zieht die Grenze: Eine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung darf nicht allein automatisiert fallen. Zuordnen und Auslesen ist Vorbereitung, das Entscheiden bleibt beim Menschen.

Zur KI-Verordnung gehören drei Punkte in die Unterlagen. Erstens die Einordnung des Systems: Wird der Zugang zu öffentlichen Leistungen gesteuert, kann Anhang III greifen und aus dem Vorhaben ein Hochrisiko-System machen, mit deutlich höheren Pflichten. Zweitens die KI-Kompetenz nach Art. 4, also nachweisbare Einweisung der Beschäftigten, die mit dem System arbeiten. Drittens die Offenlegung: Wir benennen, welche KI-Komponenten eingesetzt werden und wo sie verarbeiten. Partner wählen wir nach Nachweisen, EU-Sitz und Datenschutzlage aus, namentlich nennen wir sie im Angebot, nicht auf dieser Seite. Kommt eine Oberfläche für Beschäftigte oder Bürger hinzu, gilt die Barrierefreiheit nach BITV 2.0 und EN 301 549, und zwar ab dem Entwurf, nicht als Nacharbeit.

Beschaffungsseitig halten wir den ersten Schritt klein. Der Probelauf am Altbestand ist so zugeschnitten, dass er in den meisten Ländern unterhalb der Wertgrenze für Direktauftrag oder Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb bleibt. Danach entscheiden Sie mit einem belastbaren Ergebnis in der Hand, ob Sie ausbauen oder regulär ausschreiben. Weil der Quellcode bei Ihnen liegt und die Zielwerte dokumentiert sind, ist eine spätere Ausschreibung nicht auf uns zugeschnitten.

Neutralität: Wo wir die Vergabeunterlagen geschrieben oder die Markterkundung geführt haben, geben wir kein Angebot ab. Diese Trennung nach § 7 VgV halten wir ein, auch wenn sie uns Aufträge kostet. Sie entscheiden zu Beginn, in welcher Rolle wir kommen sollen: als Berater der Vergabestelle oder als Umsetzer.

Häufige Fragen zu Dokumente automatisch auswerten

Ersetzt das unsere Scanstraße oder unser Dokumentenmanagement?
Nein. Die Scanstraße liefert das Bild und den Text, das Dokumentenmanagement bleibt der Ort, an dem das Dokument liegt. Wir bauen die Schicht dazwischen: Dokumentart bestimmen, Vorgang zuordnen, Felder auslesen, unsichere Fälle zur Prüfung geben. Wenn Ihre bestehende Regelwerkslogik eine Dokumentart schon zuverlässig trifft, lassen wir sie in Ruhe.
Was passiert, wenn ein Dokument falsch zugeordnet wird?
Zunächst einmal: Das wird passieren, die Frage ist nur wie oft und wie schnell es auffällt. Deshalb gehört zu jedem Vorschlag der Beleg im Original, jede Zuordnung steht im Protokoll und lässt sich in einem Schritt zurücknehmen. Für fristgebundene Dokumentarten setzen wir die Schwelle so, dass sie immer durch eine menschliche Prüfung laufen. Der Rückweg aus einer falschen Ablage ist Teil des Vorhabens, nicht ein Nachgedanke.
Müssen unsere Daten dafür in eine Cloud außerhalb der EU?
Nein, und das ist eine Anforderung, keine Option. Wir wählen Komponenten mit Verarbeitung im EU-Datenraum aus, schließen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO und lassen uns schriftlich geben, dass Ihre Dokumente nicht zum Training verwendet werden. Wenn Sie den Betrieb vollständig im eigenen Rechenzentrum wollen, geht das ebenfalls, erkauft sich aber mit geringerer Erkennungsleistung bei schwierigen Vorlagen.
Kann die KI Inhalte erfinden, die im Dokument gar nicht stehen?
Diese Gefahr besteht, wenn man ein Sprachmodell frei formulieren lässt. Deshalb ist die Aufgabe hier anders gestellt: Jeder ausgelesene Wert muss an einer Fundstelle im Bild belegt sein, und was nicht belegbar ist, gilt als nicht erkannt und wandert zur Prüfung. Zusammenfassungen oder Bewertungen von Inhalten sind kein Bestandteil dieser Lösung.
Lohnt sich das bei uns überhaupt?
Nicht immer, und wir sagen es lieber vorher. Bei einer Dokumentart mit wenigen Vorgängen im Monat steht der Betriebs- und Pflegeaufwand in keinem Verhältnis. Ebenso, wenn sich die Formulare laufend ändern oder jede beteiligte Stelle eine eigene Fassung verwendet. Rechnen Sie die Beispielrechnung oben mit Ihren eigenen Zahlen durch. Kommt dabei kein überzeugender Wert heraus, raten wir ab und Sie haben nichts ausgegeben.
Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
In den meisten Fällen ja. Die Kombination aus neuer Technik, systematischer Verarbeitung und umfangreichen Beständen personenbezogener Daten spricht für Art. 35 DSGVO, und die Positivlisten der Aufsichtsbehörden führen vergleichbare Verarbeitungen. Wir liefern die technische Beschreibung, die Datenflüsse und das Löschkonzept zu, die Bewertung trifft Ihr Datenschutzbeauftragter. Planen Sie die Zeit dafür ein, sie ist regelmäßig der längere Teil.
Gehört uns am Ende der Quellcode?
Der von uns geschriebene Code wird an Sie übergeben, mit Dokumentation und Einweisung. Für zugekaufte Bestandteile gelten deren Lizenzen, das legen wir im Angebot offen, damit Sie vorher wissen, was Sie weiterführen können und was an einen Anbieter gebunden ist. Ziel ist, dass Sie nach der Übergabe die Wahl haben und nicht bei uns bleiben müssen.
Können Sie das Vorhaben stattdessen für uns ausschreiben?
Ja, das ist die andere Rolle, die wir anbieten: Markterkundung, Leistungsbeschreibung, Wertungsmatrix, Begleitung des Verfahrens. Dann bieten wir aber nicht selbst mit, weil wir uns sonst in die Projektantenstellung nach § 7 VgV begeben würden. Entscheiden Sie das am Anfang, ein Wechsel mitten im Verfahren ist nicht sauber darstellbar.

Ein abgeschlossener Zeitraum aus Ihrem Bestand reicht für den Anfang

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Dokumentart sich eignet, welche Vergleichszahlen Sie dafür aus Ihrem Haus brauchen und wie der erste Schritt zugeschnitten wird, damit er zu Ihrer Wertgrenze passt. Den Preis nennen wir nach diesem Zuschnitt, vorher wäre er geraten.


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Quellen

  1. Europäische Union: "Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie)", eur-lex.europa.eu, 2022. Rechtsgrundlage der Cybersicherheits-Pflichten.
  2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): "NIS-2: Informationen für regulierte Unternehmen", bsi.bund.de. Registrierung, Meldewege, Einstufung.
  3. BSI: "NIS-2-Betroffenheitsprüfung", betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de. Offizieller Entscheidungsbaum zur Erst-Orientierung.
Inhalt
AusgangslageErgebnisseAblaufWas schwierig istZielwerteAufbewahrungRecht und Beschaffung