Daten und Auswertung

Kennzahlen aus mehreren Fachbereichen zusammenführen

Jeder Fachbereich zählt anders, führt seine eigene Excel-Datei und schickt sie per Mail. Am Ende sitzt eine Stelle und baut daraus von Hand eine Vorlage, die beim Versand schon nicht mehr aktuell ist. Woher ein Wert stammt und wer ihn zuletzt geändert hat, lässt sich im Nachhinein kaum belegen.

Wir bauen daraus eine überschaubare Webanwendung mit Eingabemaske, Prüfregeln und Auswertung, als Generalunternehmer mit einem Vertrag und einer Verantwortung. Der erste Schritt bleibt klein, und der Quellcode geht am Ende mit Bearbeitungsrecht an Sie über.

1 Vertragspartner
Ein Vertrag, eine Verantwortung
≥ 98 %
Zielwert Datengenauigkeit aus dem Lastenheft
Art. 28 DSGVO
Auftragsverarbeitung vor Leistungsbeginn
Erstgespräch anfragen → Alle Anwendungsfälle

Wie die Meldung heute läuft

In den meisten Verwaltungen entsteht dieselbe Kennzahl dreimal: einmal im Fachverfahren, einmal in der Excel-Datei des Fachbereichs und einmal in der Sammeldatei, die daraus gebaut wird. Gemeldet wird per Mail, häufig als Anhang, dessen Dateiname die Version verrät. Automatisierte Schnittstellen zwischen den Fachverfahren gibt es nicht, also tippt jemand ab oder kopiert Spalten.

Die Arbeit liegt danach nicht in der Auswertung, sondern im Aufräumen. Eine Stelle prüft Formate, fragt fehlende Monate nach, korrigiert Kommastellen und rechnet Quartale zusammen. Bis die Vorlage im Dezernat liegt, ist der Stand oft mehrere Wochen alt, und die erste Rückfrage betrifft selten den Verlauf, sondern die Definition.

Genau dort hängt der Vorgang. Zwei Fachbereiche zählen denselben Begriff unterschiedlich, festgelegt hat es nie jemand schriftlich, und im Zweifel gewinnt die Datei, die zuletzt geschickt wurde. Es gibt kein Protokoll darüber, wer welchen Wert wann geändert hat, und ein Wert aus dem Vorjahr lässt sich nicht mehr belegen. Für einen Bericht an den Rat, an die Aufsicht oder an einen Fördermittelgeber ist das ein Problem.

Was am Ende dasteht

Am Ende steht keine Plattform, sondern eine begrenzte Webanwendung für einen klar benannten Zweck. Sie hat eine Eingabemaske je Kennzahl, prüft die Eingaben beim Speichern und zeigt die Auswertung in derselben Oberfläche. Bedient wird sie im Standardbrowser, auch aus einer virtuellen Desktopumgebung heraus, ohne Installation auf dem Endgerät.

Was nicht dabei ist, sagen wir vorher: kein Data Warehouse, keine automatische Anbindung aller Fachverfahren und keine Auswertung, die Werte schätzt, wenn niemand sie gemeldet hat. Der Umfang bleibt das, was im ersten Schritt vereinbart wurde. Folgende Ergebnisse halten Sie danach in der Hand:

  • Einen schriftlichen Kennzahlenkatalog mit Definition, Berechnungsweg, Datenquelle, Meldeturnus und verantwortlicher Stelle je Kennzahl.
  • Die Webanwendung mit Eingabemaske, Pflichtfeldern, Plausibilitätsregeln und Erinnerung an offene Meldungen.
  • Ein Rollen- und Rechtekonzept: wer erfasst, wer gibt frei, wer sieht welchen Fachbereich.
  • Auswertungen als Zeitreihe je Kennzahl und als Vergleich über die Fachbereiche, mit Export nach Excel und PDF.
  • Ein Änderungsprotokoll, das jede Änderung mit Zeitpunkt, Benutzer und vorherigem Wert festhält.
  • Den Quellcode samt Bearbeitungsrecht, Repository, Bau- und Betriebsanleitung.
  • Die Unterlagen für den Datenschutz: Auftragsverarbeitungsvertrag, technische und organisatorische Maßnahmen, Löschkonzept.

Vom ersten Zuschnitt bis zur Übergabe

Ein Vorhaben läuft in vier Schritten ab. Der erste ist bewusst klein geschnitten, damit Sie nach jeder Phase neu entscheiden können.

1

Kennzahlen definieren

Bevor jemand eine Maske baut, wird festgelegt, was gezählt wird. Je Fachbereich gehen wir in wenigen Terminen jede Kennzahl durch: Definition, Berechnungsweg, Quelle, Turnus, Zuständigkeit. Das Ergebnis ist ein Katalog, den die Fachbereiche gegenzeichnen. Diese Phase entscheidet über den Nutzen des Ergebnisses, und sie wird am häufigsten unterschätzt.

2

Erster Zuschnitt und Prototyp

Aus dem Katalog entsteht eine lauffähige Anwendung mit wenigen Kennzahlen und wenigen Fachbereichen. Wir befüllen sie mit echten Daten eines abgeschlossenen Quartals statt mit Testwerten, weil erst echte Daten die Lücken in den Definitionen zeigen. Sie sehen nach wenigen Wochen etwas, das Sie bedienen können, und nicht nur ein Konzept.

3

Pilotbetrieb mit echten Meldungen

Die Fachbereiche melden eine Zeit lang doppelt: wie bisher per Excel und zusätzlich in der Anwendung. Die Abweichungen zwischen beiden Wegen sind der eigentliche Prüfbericht, denn jede Abweichung ist entweder ein Fehler in einer Regel oder ein ungeklärter Streit über die Definition. Wir schärfen die Prüfregeln nach, richten Rechte ein und schulen die Erfassenden kurz. Erst danach fällt die Excel-Meldung weg.

4

Übergabe oder Ausbau

Zum Abschluss übergeben wir Quellcode, Dokumentation und Betriebsanleitung, mit dem Recht, den Code selbst zu ändern und ändern zu lassen. Dann entscheiden Sie: selbst betreiben, den Betrieb weiter beauftragen oder den Ausbau förmlich ausschreiben. Im letzten Fall ist die Dokumentation aus dem Vorhaben die Grundlage Ihrer Leistungsbeschreibung. Ein Vorhaben, das hier endet, ist kein Fehlschlag, sondern eine Entscheidungsgrundlage, die vorher gefehlt hat.

Ein angebotener Zuschnitt aus einer kreisfreien Großstadt

Eine kreisfreie Großstadt wollte prüfen, ob KI-gestützte Programmierarbeit in der Kommunalverwaltung praktisch taugt. Anlass war nicht der Wunsch nach einem Werkzeug, sondern eine Marktrecherche, die kein passendes Standardprodukt für den gesuchten Zweck ergeben hatte. Die Frage sollte an einem echten, eng begrenzten Vorgang beantwortet werden: an der Erfassung und Auswertung von Kennzahlen mehrerer Fachbereiche.

Der Zuschnitt war ein funktionsfähiger Prototyp über drei Monate, drei Fachbereiche im Pilot, 5 bis 15 gleichzeitige Nutzer, Bedienung über den Standardbrowser im VDI-Umfeld, danach Übergabe des Quellcodes. Ausdrücklich nicht Gegenstand waren produktionsreife Härtung, eine vollständige Prüfung der Barrierefreiheit, Lastfähigkeit für den gesamten Nutzerkreis und eine umfassende Schulung. Altdaten sollten nicht übernommen werden.

Zwei Punkte haben wir vor der Abgabe angesprochen, weil sie sich widersprachen: Ein reiner SaaS-Betrieb passt nicht zu einer Quellcode-Übergabe mit eigenständiger Weiterentwicklung, und ein einfaches Nutzungsrecht ohne Bearbeitungsrecht hätte der Stadt verboten, den übergebenen Code überhaupt zu ändern. Solche Widersprüche fallen sonst erst im Betrieb auf, wenn ihre Klärung teuer ist. Im Verfahren kosten sie eine Bieterfrage.

Dieser Zuschnitt beschreibt ein Angebot, das wir abgegeben haben. Das Vorhaben ist nicht umgesetzt worden. Die Angaben sind also ein Entwurf und kein Projektbericht.

Was an solchen Vorhaben schwierig ist

Die Technik ist selten das Problem. Diese fünf Punkte sind es.

Die Definition ist die eigentliche Arbeit

Solange zwei Fachbereiche denselben Begriff unterschiedlich zählen, macht eine gemeinsame Maske den Unterschied nur sichtbarer. Software entscheidet keinen fachlichen Streit, sie schreibt ihn fest. Wenn niemand befugt ist, eine Definition verbindlich festzulegen, verschieben Sie das Vorhaben, bis diese Zuständigkeit geklärt ist.

Validierung ärgert, bevor sie hilft

Zu strenge Prüfregeln führen dazu, dass Erfassende den Wert so lange verändern, bis die Maske ihn annimmt. Zu lockere Regeln lassen Tippfehler durch, die erst im Bericht auffallen. Der richtige Zuschnitt entsteht erst im Pilotbetrieb mit echten Meldungen, deshalb gehört diese Phase fest in den Plan.

VDI und Browser zeigen sich spät

Virtuelle Desktops bringen eigene Browserversionen, eigene Zertifikate und Einschränkungen bei Downloads und Zwischenablage mit. Wer das erst kurz vor dem Pilotbetrieb testet, verliert Zeit an einer Stelle, für die niemand Zeit eingeplant hat. Wir testen auf einem echten Client aus Ihrer Umgebung, sobald die erste Maske steht.

Rechte sind eine politische Frage

Ob ein Fachbereich die Zahlen eines anderen sehen darf, ist keine technische Einstellung, sondern eine Entscheidung der Verwaltungsführung. Dazu kommt der Datenschutz: Personalbezogene Kennzahlen kleiner Organisationseinheiten lassen sich trotz Aggregation oft einzelnen Personen zuordnen. Beides gehört vor die Umsetzung, nicht mitten hinein.

Wann Sie es besser lassen

Wenn drei Fachbereiche vier Kennzahlen im Quartal melden, ist eine feste Vorlage mit festen Feldern und einem festen Termin schneller und günstiger als jede Anwendung. Steht die Zahl bereits im Fachverfahren, ist ein Standardbericht oder eine Schnittstelle der richtige Weg und keine zweite Eingabemaske. Das sagen wir im Erstgespräch, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

Woran wir uns messen lassen

Zusagen gehören in den Vertrag und nicht auf eine Website. Bevor Sie über Zielwerte reden, rechnen Sie am besten selbst nach, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Ein Beispiel mit offengelegten Annahmen: Zwölf Fachbereiche melden je acht Kennzahlen im Monat, und das Prüfen, Nachfragen und Zusammenführen kostet 20 Minuten je Meldung.

Das ergibt 96 Meldungen und 32 Stunden im Monat, bevor die erste Auswertung entsteht. Setzen Sie Ihre eigenen Werte ein, die Rechnung ist eine Schätzung mit Ihren Annahmen und keine Messung aus einem Projekt. Sie zeigt aber schnell, ob sich der Aufwand auf die Definitionsarbeit oder auf die Erfassung konzentriert.

Die folgenden Messgrößen stammen aus dem Lastenheft einer kreisfreien Großstadt für genau diese Aufgabe. Sie taugen als Vorlage, weil sie prüfbar formuliert sind und sich in einen Vertrag übernehmen lassen, zusammen mit dem Messweg, der vorher festgelegt wird. Diese Punkte gehören in die Leistungsbeschreibung:

  • Datenqualität: mindestens 98 Prozent Genauigkeit und mindestens 95 Prozent Vollständigkeit der erfassten Werte.
  • Aktualität: eine gemeldete Kennzahl ist nach höchstens 30 Minuten in der Auswertung sichtbar.
  • Antwortzeit: unter 2 Sekunden bei 15 gleichzeitigen Nutzern.
  • Eingabevalidierung: Fehlerquote unter 5 Prozent, gemessen an den Werten, die trotz Prüfregeln nachträglich korrigiert werden müssen.
  • Nachvollziehbarkeit: Änderungsprotokoll über jeden Wert, tägliche Sicherungen und eine vereinbarte Zielzeit für die Wiederherstellung.

Diese Werte sind Anforderungen aus einem Lastenheft, keine Ergebnisse, die wir gemessen haben. Was davon in Ihrem Fall zugesagt werden kann, hängt vom Zuschnitt ab und steht im Angebot.

Rechtliches und Beschaffung

Kennzahlen wirken unkritisch, bis die Organisationseinheit klein genug ist. Deshalb klären wir vor Leistungsbeginn, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und dokumentieren die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Datenstandort liegt in Deutschland oder der EU, die Übertragung ist verschlüsselt, Sicherheitsvorfälle melden wir innerhalb der vereinbarten Frist. Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, entscheidet Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihr Datenschutzbeauftragter, die Beschreibung der Verarbeitung liefern wir dafür zu.

Bei der KI-Verordnung werden zwei Fragen oft vermischt. Die erste: Steckt in der Anwendung selbst ein KI-System? Für reine Erfassung und Auswertung braucht es das meist nicht, und wo doch, legen wir Modell, Anbieter und Verarbeitungsort offen. Die zweite: Ist der Code mit KI-Unterstützung entstanden? Das berührt Lizenz- und Urheberrechtsfragen, nicht die Risikoeinstufung, und auch das steht im Angebot.

Barrierefreiheit nach BITV 2.0 gilt für den Produktivbetrieb. Im ersten Schritt setzen wir die Grundlagen um, also Bedienung per Tastatur, ausreichende Kontraste und beschriftete Felder, und benennen schriftlich, was für die vollständige Prüfung und die Erklärung zur Barrierefreiheit noch fehlt. Wer den Prototyp später produktiv setzt, weiß damit vorher, was an dieser Stelle noch zu tun ist.

Beauftragen können Sie den ersten Schritt in der Regel ohne förmliches Verfahren. Wir schneiden ihn so zu, dass er unterhalb der Wertgrenze bleibt, die Ihr Landesrecht für den Direktauftrag oder die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vorsieht, und danach entscheiden Sie frei über Ausbau oder Ausschreibung. Sie schließen einen Vertrag mit uns als Generalunternehmer, die Partner wählen wir nach Nachweisen, Sitz in der EU, Datenschutzlage und offengelegten KI-Komponenten aus, die Verantwortung bleibt bei uns. Eine Grenze ziehen wir selbst: Wo wir für Sie die Vergabeunterlagen geschrieben oder die Markterkundung geführt haben, geben wir kein Angebot ab, denn die Projektantenstellung nach § 7 VgV lässt sich leichter vermeiden als heilen.

Häufige Fragen zu Kennzahlen aus mehreren Fachbereichen

Brauchen wir dafür wirklich eine eigene Anwendung?
Oft nicht. Wenn wenige Fachbereiche eine überschaubare Zahl von Kennzahlen quartalsweise melden und die Definitionen unstrittig sind, ist eine gesperrte Vorlage mit festen Feldern und einem festen Termin der bessere Weg. Eine eigene Anwendung lohnt sich, wenn viele Stellen regelmäßig melden, die Werte geprüft und freigegeben werden müssen und jemand nachweisen können soll, wer wann was geändert hat. Wenn das bei Ihnen nicht zutrifft, sagen wir das im Erstgespräch.
Wie lange dauert ein erster Schritt?
Für einen Prototyp mit wenigen Kennzahlen und drei Fachbereichen sind drei Monate ein realistischer Rahmen, inklusive Pilotbetrieb. Der Takt hängt allerdings nicht an der Programmierung, sondern an der Definitionsarbeit. Wenn zu jeder Kennzahl eine entscheidungsfähige Runde zusammenkommt, geht es schnell; wenn Termine über Wochen geschoben werden, verschiebt sich alles Weitere mit.
Läuft die Anwendung in unserer virtuellen Desktopumgebung?
Sie ist als Webanwendung für den Standardbrowser gebaut, es wird nichts auf dem Endgerät installiert. Entscheidend ist ein früher Test auf einem echten Client aus Ihrer Umgebung, weil Browserversion, Zertifikate, Downloads und Zwischenablage dort abweichen können. Diesen Test planen wir ein, sobald die erste Maske steht, und nicht erst vor dem Pilotbetrieb.
Gehört uns der Quellcode am Ende wirklich?
Nur, wenn es so im Vertrag steht. Ein einfaches Nutzungsrecht genügt nicht, Sie brauchen ausdrücklich das Recht, den Code zu bearbeiten, bearbeiten zu lassen und durch Dritte weiterentwickeln zu lassen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Unterlagen zur Übergabe gehören: Repository, Bauanleitung, Betriebsdokumentation. Ein reiner Mietbetrieb und eine echte Quellcode-Übergabe passen nicht zusammen, das muss vorher entschieden sein.
Können wir unsere Altdaten übernehmen?
Technisch möglich, praktisch fast immer teurer als geschätzt, weil alte Excel-Dateien andere Definitionen, andere Zeiträume und Lücken enthalten. In vielen Fällen ist es sinnvoller, einen Stichtag zu setzen, ab dem sauber erfasst wird, und die Altdaten als Archiv danebenzulegen. Wenn eine Übernahme fachlich nötig ist, gehört sie als eigener Punkt in den Auftrag und nicht als Nebenleistung.
Steckt in der Anwendung selbst KI?
Für Erfassung, Prüfung und Auswertung von Kennzahlen braucht es in der Regel keine. Wo eine KI-Komponente sinnvoll ist, etwa bei der Auswertung von Freitextfeldern, legen wir Modell, Anbieter, Verarbeitungsort und Zweck offen, bevor Sie beauftragen. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Code mit KI-Unterstützung geschrieben wurde; auch das schreiben wir ins Angebot, weil es Lizenz- und Urheberrechtsfragen berührt.
Wer sind Ihre Partner?
Sie schließen einen Vertrag mit uns, wir treten als Generalunternehmer auf und bleiben Ihr Ansprechpartner für das Ergebnis. Die beteiligten Unternehmen nennen wir nicht namentlich, wohl aber das Auswahlverfahren: geforderte Nachweise, Sitz in der EU, geprüfte Datenschutzlage und offengelegte KI- und Drittkomponenten. Auf Wunsch legen wir die Auswahlkriterien vor Vertragsschluss schriftlich dar.
Wir haben mit Ihnen die Vergabeunterlagen erstellt. Können Sie trotzdem anbieten?
Nein. Wo wir die Vergabeunterlagen geschrieben oder die Markterkundung geführt haben, geben wir kein Angebot ab. Das schützt Ihr Verfahren vor der Diskussion um die Projektantenstellung nach § 7 VgV und erspart Ihnen die Aufgabe, einen Wettbewerbsvorteil nachträglich ausgleichen zu müssen. Wenn Sie uns als Umsetzer wollen, sprechen Sie uns vor der Erstellung der Unterlagen an, dann klären wir die Rollen von Anfang an.

Sprechen wir über zwei Ihrer Kennzahlen

Bringen Sie zwei oder drei Kennzahlen mit, die heute per Mail gemeldet werden, dazu die Frage, wer sie zusammenführt und wie lange das dauert. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob sich eine eigene Anwendung überhaupt lohnt, wie ein erster Schritt unterhalb Ihrer Wertgrenze aussehen kann und was er kostet.


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sales@it-lv.de 06124 6059217

Quellen

  1. Europäische Union: "Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie)", eur-lex.europa.eu, 2022. Rechtsgrundlage der Cybersicherheits-Pflichten.
  2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): "NIS-2: Informationen für regulierte Unternehmen", bsi.bund.de. Registrierung, Meldewege, Einstufung.
  3. BSI: "NIS-2-Betroffenheitsprüfung", betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de. Offizieller Entscheidungsbaum zur Erst-Orientierung.
Inhalt
AusgangslageErgebnisseAblaufBeispielSchwierigkeitenZielwerteRecht und Vergabe