KI-Assistenten

KI-Assistent für den Bürgerservice

Im Bürgerbüro laufen jeden Tag dieselben Fragen ein, über Telefon, Funktionspostfach und Kontaktformular. Die Antworten stehen meist längst auf der eigenen Website, nur verteilt über Dienstleistungsseiten, Merkblätter und Satzungen. Wer sie dort nicht findet, ruft an, und jeder Anruf unterbricht eine laufende Bearbeitung.

Wir bauen einen Assistenten, der ausschließlich aus einem freigegebenen Quellenbestand antwortet, jede Antwort belegt und bei Unsicherheit an einen Menschen übergibt. Als Generalunternehmer: ein Vertrag, ein Ansprechpartner, eine Verantwortung.

1 Vertrag
Generalunternehmer, ein Verantwortlicher
EU
Datenstandort, Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO
4 Phasen
vom kleinen ersten Schritt bis zur Übergabe
Erstgespräch anfragen → Alle Anwendungsfälle

Wie der Bürgerservice heute Fragen beantwortet

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung, wie lange dauert der neue Personalausweis, was kostet eine beglaubigte Kopie, wo stelle ich den Antrag auf Wohngeld: Das sind keine Einzelfälle, das ist der Grundrauschpegel. Die Fragen kommen über drei Kanäle gleichzeitig herein, und sie kommen häufig von Menschen, die auf der Website vorher gesucht und nichts Passendes gefunden haben.

Die Antworten sind fast immer vorhanden. Sie verteilen sich nur über eine Dienstleistungsseite, ein PDF-Merkblatt, eine Gebührensatzung und einen Aushang, der nie ins Netz gewandert ist. Die Volltextsuche der Website findet Wörter, keine Sachverhalte: Wer "umziehen" eingibt, bekommt die richtige Seite nicht, weil sie "Anmeldung einer Wohnung" heißt.

Der Preis dafür ist Unterbrechung. Eine telefonische Auskunft dauert selten lange, aber sie dauert immer wieder, und sie reißt jedes Mal jemanden aus einem Vorgang. Abends, am Wochenende und in der Urlaubsvertretung gibt es sie gar nicht, obwohl die Frage dann genauso dringend ist. Wer niemanden erreicht, erscheint am nächsten Morgen ohne die nötigen Unterlagen im Bürgerbüro, und der Vorgang beginnt zum zweiten Mal.

Dazu kommt ein blinder Fleck. Kaum eine Verwaltung kann sagen, welche Fragen tatsächlich am häufigsten gestellt werden, weil niemand sie systematisch erfasst. Die Redaktion der Website pflegt deshalb nach Gefühl, nicht nach Bedarf.

Was am Ende dasteht

Das Ergebnis ist kein Chatfenster, sondern ein betriebsfähiger Dienst mit den Unterlagen, die eine Verwaltung dafür braucht. Dazu gehört ausdrücklich alles, was Datenschutzbeauftragte, Personalrat und Rechnungsprüfung später sehen wollen.

Was Sie nach einem abgeschlossenen Vorhaben in der Hand halten:

  • Einen Assistenten auf Ihrer Website oder im Intranet, der ausschließlich aus einem definierten Quellenbestand antwortet und zu jeder Antwort die Quelle verlinkt, damit die Bürgerin selbst nachlesen kann.
  • Ein Quellenverzeichnis: welche Seiten, Merkblätter und Satzungen freigegeben sind, wer fachlich zuständig ist und mit welchem Stand sie eingelesen wurden.
  • Eine schriftlich festgelegte Übergaberegel: in welchen Fällen der Assistent abbricht, welchen Kontaktweg er dann nennt und was dabei protokolliert wird.
  • Ein Protokoll jeder Anfrage mit genutzter Quelle, Übergabe und Zeitstempel, samt Löschkonzept und Aufbewahrungsfrist.
  • Eine monatliche Auswertung der Fragen, die nicht beantwortet werden konnten. Dieser Teil macht die Lücken Ihrer eigenen Inhalte sichtbar.
  • Die Kennzeichnung nach Artikel 50 der KI-Verordnung, den Datenschutzhinweis und eine Erklärung zur Barrierefreiheit des Dialogs.
  • Betriebsunterlagen: wer die Quellen pflegt, wie nachgesteuert wird, was bei einem Ausfall passiert, und eine Zuarbeit für Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

Wie ein Vorhaben abläuft

Wir schneiden den ersten Schritt bewusst klein, damit er beschaffbar bleibt und Sie nach der Hälfte noch abbrechen können.

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1. Quellen sichten, Thema zuschneiden

Wir nehmen nicht die ganze Website, sondern ein oder zwei Lebenslagen, zum Beispiel Umzug und Ausweisdokumente. Gemeinsam mit den Fachbereichen prüfen wir, welche Inhalte aktuell sind, welche sich widersprechen und wer die Freigabe erteilt. Ergebnis ist ein Quellenverzeichnis und eine Liste der Fragen, die der Assistent ausdrücklich nicht übernehmen soll.

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2. Kleiner erster Schritt, intern getestet

Der Assistent läuft zunächst nur intern oder auf einer nicht verlinkten Seite. Wir testen ihn mit echten Fragen aus Anrufnotizen und Postfächern, nicht mit ausgedachten. Bewertet wird vor allem, ob er bei fehlender Grundlage tatsächlich schweigt, statt zu raten.

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3. Öffentlicher Betrieb mit Übergabe

Erst danach geht der Dialog öffentlich, mit Kennzeichnung als KI-System, Datenschutzhinweis, Tastatur- und Screenreader-Bedienbarkeit und sichtbarem Weg zum Menschen. Wir prüfen das Verhalten unter Last und richten die Protokollierung samt Löschfristen ein. Die ersten Wochen begleiten wir eng, weil dann die Fragen kommen, an die niemand gedacht hat.

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4. Übergabe und Entscheidung

Sie erhalten Konfiguration, Quellen, Dokumentation und Auswertung. Danach entscheiden Sie frei: weitere Lebenslagen aufnehmen, den Betrieb selbst übernehmen oder das Vorhaben auf Basis der gewonnenen Anforderungen regulär ausschreiben. Wir schneiden den ersten Schritt so zu, dass Sie danach nicht auf uns angewiesen sind. Wo eingesetzte Fremdsoftware oder ein Sprachmodell weiterlaufen muss, sagen wir das vorher und nennen die Folgekosten.

Was schwierig ist und was schiefgehen kann

Der Aufwand liegt fast nie in der Technik, sondern in den Quellen. Sobald der Assistent aus Ihren Inhalten antwortet, treten Widersprüche hervor, die vorher niemandem aufgefallen sind: eine Gebühr, die auf der Seite anders steht als in der Satzung, ein Merkblatt von 2019 neben einer aktuellen Dienstleistungsbeschreibung, zwei Öffnungszeiten für dasselbe Amt. Diese Redaktionsarbeit muss Ihr Haus leisten, wir können sie begleiten, aber nicht ersetzen. Planen Sie dafür deutlich mehr Zeit ein als für die Einrichtung selbst.

Die gefährlichste Fehlerklasse ist nicht die verweigerte Antwort, sondern die plausibel klingende falsche. Sie entsteht typischerweise an Zuständigkeitsgrenzen: Jemand fragt nach einer Leistung, die beim Kreis, beim Land oder bei der Agentur für Arbeit liegt, und ein schlecht abgegrenzter Assistent antwortet trotzdem. Deshalb legen wir die Grenzen vorher schriftlich fest und prüfen sie mit Testfragen, die absichtlich daneben zielen.

Freitext ist unschärfer, als man erwartet. Menschen schreiben "ich ziehe um, was muss ich tun" und meinen damit je nach Lage Ummeldung, Kita-Wechsel, Parkausweis oder Hundesteuer. Manche tippen außerdem Namen, Aktenzeichen oder Gesundheitsangaben in das Eingabefeld, obwohl niemand danach gefragt hat. Das muss technisch und organisatorisch beantwortet werden, durch kurze Speicherfristen, Hinweise im Dialog und eine klare Regel, wer die Protokolle überhaupt einsehen darf.

Und es gibt Fälle, in denen wir abraten. Wenn die Inhalte seit Jahren nicht gepflegt wurden, wenn niemand namentlich die Quellenpflege übernimmt, wenn der Assistent als Begründung für einen Stellenabbau dienen soll oder wenn das Thema überwiegend Einzelfallberatung ist, dann verschlechtert ein Assistent die Lage, statt sie zu verbessern. Die ehrlichere Maßnahme ist dann, zuerst die Inhalte in Ordnung zu bringen.

Ein Assistent macht schlechte Inhalte nicht besser, er macht sie sichtbar und verbreitet sie schneller. Wenn in Phase 1 kein verantwortlicher Name für die Quellenpflege feststeht, empfehlen wir, das Vorhaben zu verschieben.

Was der Assistent nicht leisten darf

Diese Grenzen sind keine technische Einschränkung, sondern eine bewusste Festlegung, die wir im System und im Vertrag hinterlegen.

Keine Rechtsauskunft

Er gibt wieder, was in Ihren freigegebenen Quellen steht. Die Auslegung von Vorschriften, die Bewertung eines Einzelfalls oder eine Einschätzung der Erfolgsaussichten gehören nicht dazu und werden ausdrücklich abgelehnt.

Keine Bescheide und Zusagen

Der Assistent erlässt keinen Verwaltungsakt und sagt nichts verbindlich zu. Er erklärt den Weg zum Antrag, die Entscheidung bleibt bei der zuständigen Stelle und wird von Menschen getroffen.

Keine Auskunft zum laufenden Fall

Wie weit ein Antrag ist, kann er nicht sagen. Im ersten Schritt gibt es keinen Zugriff auf Fachverfahren und keine sichere Identifizierung der fragenden Person, also auch keine personenbezogene Auskunft.

Keine Bewertung von Menschen

Es findet keine Einstufung, Priorisierung oder Profilbildung statt. Sobald ein Anliegen eine Entscheidung über eine Person berührt, geht es an die Sachbearbeitung.

Kein Ersatz für Telefon und Termin

Der bisherige Weg bleibt vollständig offen und gleichwertig erreichbar. Das ist nicht nur eine Frage der Barrierefreiheit, sondern auch der Akzeptanz im eigenen Haus.

Woran wir uns messen lassen

Wir veröffentlichen keine Erfolgsquoten aus anderen Projekten. Solche Zahlen sagen ohne den zugehörigen Vorgang nichts aus und werden in einer Referenzliste schnell zur Falschangabe. Stattdessen benennen wir Werte, die in den Vertrag gehören, und lassen uns daran binden.

Was sich seriös vorher rechnen lässt, ist der Aufwand der heutigen Auskunft. Beispielrechnung mit offengelegten Annahmen: Angenommen, zu einem Thema gehen 200 Anfragen im Monat ein und eine telefonische Auskunft bindet im Schnitt 6 Minuten einschließlich der Wiederaufnahme der unterbrochenen Arbeit, dann sind das 20 Stunden im Monat. Das ist eine Rechnung, keine Messung, und sie sagt ausdrücklich nichts darüber aus, welcher Anteil davon tatsächlich entfällt. Diesen Anteil messen wir erst im Betrieb, an Ihren eigenen Zahlen.

Die folgenden Werte gehören in eine Leistungsbeschreibung und zeigen, wie eine belastbare Leistungsbeschreibung aussieht. Sie sind Anforderung, nicht Ergebnis, und werden vor der Beauftragung gemeinsam auf Ihren Fall angepasst:

  • Fachliche Richtigkeit: mindestens 98 Prozent Genauigkeit und 95 Prozent Vollständigkeit, geprüft an einem festgelegten Fragenkatalog und an monatlichen Stichproben aus dem Protokoll.
  • Aktualität: eine Änderung an einer freigegebenen Quelle wirkt sich spätestens 30 Minuten später auf die Antworten aus.
  • Antwortzeit: unter 2 Sekunden bei 15 gleichzeitigen Nutzerinnen und Nutzern.
  • Fehlerquote der Eingabeprüfung: unter 5 Prozent, gemessen an abgewiesenen oder fehlerhaft verarbeiteten Eingaben.
  • Belegpflicht: jede Sachauskunft nennt ihre Quelle. Ohne Grundlage im Quellenbestand wird keine Antwort ausgegeben, sondern übergeben.
  • Nachvollziehbarkeit und Betrieb: vollständiges Änderungsprotokoll über Quellen und Konfiguration, tägliche Sicherungen, Wiederherstellung nachweislich getestet.

Rechtliches und Beschaffung

Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Das lösen wir nicht im Kleingedruckten, sondern mit einem Hinweis im Dialog selbst und in der Datenschutzerklärung. Eine reine Auskunft aus eigenen Inhalten ist für sich genommen kein Hochrisiko-System. Sobald ein Assistent aber den Zugang zu Leistungen steuern oder Anliegen bewerten würde, kann Anhang III greifen, und genau deshalb ziehen wir die Grenze so eng. Artikel 4 verlangt zusätzlich, dass die Beschäftigten, die das System betreuen, dafür geschult sind. Diese Einweisung ist Teil der Übergabe.

Datenschutzseitig klären wir vor dem ersten Testlauf die Rechtsgrundlage, die Information nach Artikel 13, die Löschfristen der Protokolle und den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28. Verarbeitung und Speicherung finden in der EU statt, eine Nutzung Ihrer Eingaben zum Training fremder Modelle schließen wir vertraglich aus. Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist, entscheidet Ihre oder Ihr Datenschutzbeauftragte, wir liefern die Zuarbeit dafür. Für die Bedienbarkeit gelten die üblichen Anforderungen der BITV 2.0: Tastaturbedienung, Screenreader-Tauglichkeit, Kontraste, verständliche Sprache und ein gleichwertiger Kontaktweg ohne Chat.

Beschaffungsseitig schneiden wir den ersten Schritt so zu, dass er unterhalb der in Ihrem Land geltenden Wertgrenze für einen Direktauftrag oder eine Verhandlungsvergabe bleibt. Sie prüfen damit an einem echten Vorgang, ob die Sache für Ihr Haus taugt, ohne vorher ein langes Verfahren zu führen. Danach entscheiden Sie: ausbauen oder auf Grundlage der gewonnenen Anforderungen ausschreiben. Wir treten als Generalunternehmer auf. Die eingesetzten Partner wählen wir nach Nachweisen, EU-Sitz, Datenschutzniveau und der Offenlegung aller KI-Komponenten aus, Sie haben trotzdem nur einen Vertragspartner.

Neutralität: Wo wir die Vergabeunterlagen geschrieben oder die Markterkundung geführt haben, geben wir kein Angebot ab. Die Projektantenstellung nach § 7 VgV schließt uns in diesen Verfahren aus, und daran halten wir uns ohne Ausnahme.

Häufige Fragen zu KI-Assistent für den Bürgerservice

Erfindet der Assistent Antworten, wenn er etwas nicht weiß?
Er ist so eingestellt, dass er ohne Fundstelle im freigegebenen Quellenbestand keine Sachauskunft ausgibt. Bleibt eine Frage offen, sagt er das und nennt den zuständigen Kontaktweg. Eine falsche Zusammenfassung lässt sich trotzdem nicht vollständig ausschließen, deshalb steht unter jeder Antwort die Quelle, und wir prüfen monatlich Stichproben aus dem Protokoll.
Müssen wir kennzeichnen, dass es sich um KI handelt?
Ja. Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass die nutzende Person erkennt, mit einem KI-System zu sprechen. Der Hinweis steht sichtbar im Dialog, nicht nur in der Datenschutzerklärung, und er gehört zur Abnahme.
Wo liegen die Daten, und werden unsere Eingaben zum Training verwendet?
Verarbeitung und Speicherung finden in der EU statt. Eine Nutzung Ihrer Inhalte oder der Nutzereingaben zum Training fremder Modelle schließen wir im Vertrag aus. Die Protokolle bekommen eine festgelegte Löschfrist, und wir halten schriftlich fest, wer sie einsehen darf.
Können wir den Assistenten an unser Fachverfahren anbinden?
Technisch ist das möglich, im ersten Schritt raten wir aber davon ab. Sobald personenbezogene Auskünfte im Spiel sind, brauchen Sie eine sichere Identifizierung, ein Berechtigungskonzept und in aller Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Das ist ein eigenes Vorhaben und sollte nicht an einem Piloten hängen, der eigentlich die Auskunftsqualität prüfen soll.
Spart uns das Personal im Bürgerservice?
Mit dieser Begründung sollten Sie nicht arbeiten. Der Ansatzpunkt sind die wiederkehrenden Standardfragen, vor allem außerhalb der Öffnungszeiten. Die komplizierten Fälle bleiben und werden sogar sichtbarer, weil sie nicht mehr im Grundrauschen untergehen. Wer mit Stellenabbau argumentiert, verliert außerdem die Mitwirkung der Beschäftigten, auf die das Vorhaben angewiesen ist.
Wie lange dauert ein erster Schritt?
Das hängt fast ausschließlich davon ab, wie gepflegt Ihre Inhalte sind. Sind die Quellen zu einer Lebenslage aktuell und freigegeben, ist der Pilot in wenigen Wochen testbar. Müssen Merkblätter erst überarbeitet und Widersprüche geklärt werden, bestimmt diese Redaktionsarbeit den Zeitplan, und wir sagen Ihnen das nach Phase 1 offen.
Müssen wir dafür ausschreiben?
Für den zugeschnittenen ersten Schritt in der Regel nicht, weil wir ihn unterhalb der landesrechtlichen Wertgrenze für Direktauftrag oder Verhandlungsvergabe halten. Maßgeblich sind Ihr Landesrecht und Ihre interne Beschaffungsrichtlinie, das prüfen wir im Erstgespräch gemeinsam. Für einen dauerhaften Ausbau ist ein reguläres Verfahren der saubere Weg, und die Anforderungen dafür liegen danach dokumentiert vor.
Was kostet ein solcher Assistent?
Das lässt sich ohne Blick auf Ihren Quellenbestand nicht seriös beziffern, weil der Aufwand überwiegend in den Inhalten steckt und nicht in der Technik. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns eine Lebenslage konkret an und nennen Ihnen danach einen belastbaren Rahmen.

Erstgespräch: eine Lebenslage, ehrlich geprüft

Nennen Sie uns ein Thema, bei dem immer wieder dieselben Fragen auflaufen. Wir sehen uns die vorhandenen Inhalte an und sagen Ihnen, ob ein Assistent dafür trägt oder ob zuerst die Quellen an die Reihe müssen. Das Gespräch ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.


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Quellen

  1. Europäische Union: "Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie)", eur-lex.europa.eu, 2022. Rechtsgrundlage der Cybersicherheits-Pflichten.
  2. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): "NIS-2: Informationen für regulierte Unternehmen", bsi.bund.de. Registrierung, Meldewege, Einstufung.
  3. BSI: "NIS-2-Betroffenheitsprüfung", betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de. Offizieller Entscheidungsbaum zur Erst-Orientierung.
Inhalt
AusgangslageErgebnisseAblaufSchwierigkeitenGrenzenZielwerteRecht und Vergabe