


Ladeinfrastruktur ist längst kein Pilotprojekt mehr, sondern Regelbeschaffung: für den eigenen Fuhrpark, für Mitarbeiterparkplätze, für öffentlich zugängliche Standorte im Stadtgebiet und für Betriebshöfe von Verkehrsbetrieben. Beschafft wird dabei selten nur Hardware, sondern ein Paket aus Ladepunkten, Abrechnung, Backend und Betrieb.
Im Vergabe-Archiv ist das eines der am schnellsten wachsenden Themen: 204 Verfahren in den 24 Monaten bis September 2026, davon 128 eigenständige Vergaben. Ausgeschrieben haben unter anderem die Autobahn GmbH des Bundes (Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw), die Stadtwerke Lübeck Mobil (Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung) und die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.
Wir haben das Leistungsverzeichnis an den drei Stellen scharf gemacht, an denen Vergaben in diesem Feld kippen: Eichrecht, Datenhoheit über die Ladedaten und Netzanschluss. Der Ladepunkt selbst ist austauschbar, diese drei Punkte binden Sie für die Vertragslaufzeit.
Der erste Abschnitt beschreibt die Standorte mit Anzahl und Art der Ladepunkte, getrennt nach Normalladen und Schnellladen, dazu Aufstellung, Fundament, Kabelwege und die Anbindung an vorhandene Beleuchtung oder Verteilerstandorte. Jeder Ladepunkt muss die geltenden technischen Anforderungen erfüllen, insbesondere die an die technische Sicherheit von Energieanlagen[1].
Wir schreiben Ausbaustufen mit Preisbindung aus, weil in diesem Feld fast jede Kommune nachrüstet. Wer nur die erste Tranche vergibt, verhandelt die zweite ohne Wettbewerb. Ebenfalls geregelt sind Vorbereitung weiterer Ladepunkte im Tiefbau, Schutz vor Anfahrschäden und die barrierefreie Erreichbarkeit der Bedienelemente.
Abgerechnet wird nach geladener Energie, und damit gilt das Mess- und Eichrecht[2]. Das Leistungsverzeichnis fordert eichrechtskonforme Messtechnik, die Ausgabe eines nachprüfbaren Ladebelegs und eine Transparenzsoftware, mit der Nutzende ihre Abrechnung prüfen können. Die Konformitätsbewertung ist als Nachweis vorzulegen, nicht als Zusage zu behaupten.
Für das punktuelle Aufladen ohne Vertragsbindung sieht das europäische Recht Bezahlmöglichkeiten mit gängigen Karten an neuen Schnellladepunkten vor[3]. Wir schreiben deshalb Kartenterminal, Ad-hoc-Tarif und die Preisanzeige vor Ladebeginn als Muss-Anforderungen aus und verlangen die Angabe, welche Zahlungsverfahren unterstützt werden.
Die Anbindung der Ladepunkte an das Backend fordern wir über das offene Ladepunktprotokoll in einer benannten Version, damit ein Wechsel des Backendbetreibers ohne Austausch der Hardware möglich bleibt. Für den Datenaustausch zwischen Anbietern verlangen wir ein offenes Roamingprotokoll und die Angabe der angebundenen Roamingplattformen.
Die Datenhoheit ist eine eigene Position: Ladevorgänge, Verfügbarkeiten, Störungen und Abrechnungsdaten gehören dem Auftraggeber und sind jederzeit exportierbar. Dazu kommen die Anzeige der Verfügbarkeit in gängigen Karten- und Auskunftsdiensten sowie die Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der Regulierungsbehörde.
Der Netzanschluss entscheidet über Kosten und Ausbaufähigkeit. Wir schreiben die verfügbare Anschlussleistung, die Prüfung des Hausanschlusses, den Bedarf an Transformatorleistung und die Kosten der Netzanschlussanpassung als eigene Positionen aus, statt sie im Gesamtpreis verschwinden zu lassen.
Lastmanagement fordern wir dynamisch, damit die vorhandene Leistung auf mehrere Ladepunkte verteilt wird, ergänzt um die Einbindung eigener Photovoltaik und Speicher. Da Ladeeinrichtungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen einer Netzsteuerung unterliegen können[4], muss das System die entsprechende Steuerbarkeit technisch unterstützen und die Vorgänge protokollieren.
Das Leistungsverzeichnis erlaubt drei Modelle: Eigenbetrieb mit reiner Lieferung, Betrieb durch den Auftragnehmer mit Verfügbarkeitszusage sowie ein Betreibermodell, bei dem der Auftragnehmer Erlöse vereinnahmt und eine Abgabe leistet. Für jedes Modell sind Verfügbarkeit je Ladepunkt, Entstörzeiten, Ersatzteilversorgung und Vandalismusbehandlung ausgeschrieben.
Das Preisblatt trennt Hardware je Ladepunkt, Tiefbau und Montage je Standort, Netzanschluss, Backend je Ladepunkt und Jahr, Wartung sowie den Abrechnungsanteil. Für die IT-Seite des Betriebs passt unser Muster-LV Softwarepflege und Support, für Betriebshöfe und Fahrzeugdaten unser Muster-LV zur Fahrgastinformation und ÖPNV-IT.
Quellen
| Format | Microsoft Excel (.xlsx) + PDF |
| Umfang | mehr als 85 Leistungspositionen |
| Sprache | Deutsch |
| Vergaberecht | GWB, VgV, UVgO, SektVO konform |
| Rechtsrahmen | LSV, MessEG / MessEV, AFIR, EnWG |
| Stand | 2026 (regelmäßige Revision) |
| Lieferung | Lieferung in 5 Werktagen |
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