Was ist ein Leistungsverzeichnis für Ladeinfrastruktur?

Ladeinfrastruktur ist längst kein Pilotprojekt mehr, sondern Regelbeschaffung: für den eigenen Fuhrpark, für Mitarbeiterparkplätze, für öffentlich zugängliche Standorte im Stadtgebiet und für Betriebshöfe von Verkehrsbetrieben. Beschafft wird dabei selten nur Hardware, sondern ein Paket aus Ladepunkten, Abrechnung, Backend und Betrieb.

Im Vergabe-Archiv ist das eines der am schnellsten wachsenden Themen: 204 Verfahren in den 24 Monaten bis September 2026, davon 128 eigenständige Vergaben. Ausgeschrieben haben unter anderem die Autobahn GmbH des Bundes (Planung, Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw), die Stadtwerke Lübeck Mobil (Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung) und die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH.

Wir haben das Leistungsverzeichnis an den drei Stellen scharf gemacht, an denen Vergaben in diesem Feld kippen: Eichrecht, Datenhoheit über die Ladedaten und Netzanschluss. Der Ladepunkt selbst ist austauschbar, diese drei Punkte binden Sie für die Vertragslaufzeit.

Für wen geeignet?

Kommunen & Landkreise
Stadtwerke & Versorger
Landes- & Bundesbehörden
Verkehrsbetriebe & Betriebshöfe
Hochschulen
Kliniken

Leistungsumfang des Muster-LV Ladeinfrastruktur

Standorte, Ladepunkte & Technik

Der erste Abschnitt beschreibt die Standorte mit Anzahl und Art der Ladepunkte, getrennt nach Normalladen und Schnellladen, dazu Aufstellung, Fundament, Kabelwege und die Anbindung an vorhandene Beleuchtung oder Verteilerstandorte. Jeder Ladepunkt muss die geltenden technischen Anforderungen erfüllen, insbesondere die an die technische Sicherheit von Energieanlagen[1].

Wir schreiben Ausbaustufen mit Preisbindung aus, weil in diesem Feld fast jede Kommune nachrüstet. Wer nur die erste Tranche vergibt, verhandelt die zweite ohne Wettbewerb. Ebenfalls geregelt sind Vorbereitung weiterer Ladepunkte im Tiefbau, Schutz vor Anfahrschäden und die barrierefreie Erreichbarkeit der Bedienelemente.

Eichrecht & Bezahlen

Abgerechnet wird nach geladener Energie, und damit gilt das Mess- und Eichrecht[2]. Das Leistungsverzeichnis fordert eichrechtskonforme Messtechnik, die Ausgabe eines nachprüfbaren Ladebelegs und eine Transparenzsoftware, mit der Nutzende ihre Abrechnung prüfen können. Die Konformitätsbewertung ist als Nachweis vorzulegen, nicht als Zusage zu behaupten.

Für das punktuelle Aufladen ohne Vertragsbindung sieht das europäische Recht Bezahlmöglichkeiten mit gängigen Karten an neuen Schnellladepunkten vor[3]. Wir schreiben deshalb Kartenterminal, Ad-hoc-Tarif und die Preisanzeige vor Ladebeginn als Muss-Anforderungen aus und verlangen die Angabe, welche Zahlungsverfahren unterstützt werden.

Backend, OCPP & Datenhoheit

Die Anbindung der Ladepunkte an das Backend fordern wir über das offene Ladepunktprotokoll in einer benannten Version, damit ein Wechsel des Backendbetreibers ohne Austausch der Hardware möglich bleibt. Für den Datenaustausch zwischen Anbietern verlangen wir ein offenes Roamingprotokoll und die Angabe der angebundenen Roamingplattformen.

Die Datenhoheit ist eine eigene Position: Ladevorgänge, Verfügbarkeiten, Störungen und Abrechnungsdaten gehören dem Auftraggeber und sind jederzeit exportierbar. Dazu kommen die Anzeige der Verfügbarkeit in gängigen Karten- und Auskunftsdiensten sowie die Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der Regulierungsbehörde.

Netzanschluss & Lastmanagement

Der Netzanschluss entscheidet über Kosten und Ausbaufähigkeit. Wir schreiben die verfügbare Anschlussleistung, die Prüfung des Hausanschlusses, den Bedarf an Transformatorleistung und die Kosten der Netzanschlussanpassung als eigene Positionen aus, statt sie im Gesamtpreis verschwinden zu lassen.

Lastmanagement fordern wir dynamisch, damit die vorhandene Leistung auf mehrere Ladepunkte verteilt wird, ergänzt um die Einbindung eigener Photovoltaik und Speicher. Da Ladeeinrichtungen als steuerbare Verbrauchseinrichtungen einer Netzsteuerung unterliegen können[4], muss das System die entsprechende Steuerbarkeit technisch unterstützen und die Vorgänge protokollieren.

Betrieb, Störung, Betreibermodell & Preisblatt

Das Leistungsverzeichnis erlaubt drei Modelle: Eigenbetrieb mit reiner Lieferung, Betrieb durch den Auftragnehmer mit Verfügbarkeitszusage sowie ein Betreibermodell, bei dem der Auftragnehmer Erlöse vereinnahmt und eine Abgabe leistet. Für jedes Modell sind Verfügbarkeit je Ladepunkt, Entstörzeiten, Ersatzteilversorgung und Vandalismusbehandlung ausgeschrieben.

Das Preisblatt trennt Hardware je Ladepunkt, Tiefbau und Montage je Standort, Netzanschluss, Backend je Ladepunkt und Jahr, Wartung sowie den Abrechnungsanteil. Für die IT-Seite des Betriebs passt unser Muster-LV Softwarepflege und Support, für Betriebshöfe und Fahrzeugdaten unser Muster-LV zur Fahrgastinformation und ÖPNV-IT.

Quellen

  1. Bundesamt für Justiz: „Ladesäulenverordnung (LSV)“, in Kraft seit 1. Januar 2026, gesetze-im-internet.de.
  2. Bundesamt für Justiz: „Mess- und Eichgesetz (MessEG)“, gesetze-im-internet.de.
  3. Europäisches Parlament und Rat: „Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)“, 2023, eur-lex.europa.eu.
  4. Bundesamt für Justiz: „§ 14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen“, gesetze-im-internet.de.

Technische Details

FormatMicrosoft Excel (.xlsx) + PDF
Umfangmehr als 85 Leistungspositionen
SpracheDeutsch
VergaberechtGWB, VgV, UVgO, SektVO konform
RechtsrahmenLSV, MessEG / MessEV, AFIR, EnWG
Stand2026 (regelmäßige Revision)
LieferungLieferung in 5 Werktagen
Verkehr & Mobilität

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