


Personalsoftware im öffentlichen Dienst ist kein Standardprodukt. Sie muss Tarifbeschäftigte und Beamte parallel abrechnen, den Stellenplan des Haushalts abbilden, an die Zusatzversorgung melden und bei jeder Tarifrunde nachziehen. Genau diese Punkte fehlen in den meisten Leistungsverzeichnissen, weil sie in Standardvorlagen aus der Privatwirtschaft nicht vorkommen.
Im Vergabe-Archiv ist das Thema stabil groß: 113 Verfahren in den 24 Monaten bis September 2026, davon 74 eigenständige Vergaben. Ausgeschrieben haben unter anderem die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (Systemübernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des SAP HCM-Systems), die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin (Migration und Betrieb des SAP HR-Systems) und der Landkreis Wolfenbüttel (Beschaffung eines Personalabrechnungsprogrammes).
Wir haben die Module einzeln bepreisbar geschnitten, damit Sie die Abrechnung, das Bewerbermanagement und die elektronische Personalakte auch getrennt vergeben können, ohne das Dokument umzubauen.
Das Leistungsverzeichnis trennt sieben Bausteine, die jeweils einzeln bepreist werden: Personalstammdaten, Entgelt- und Besoldungsabrechnung, Stellenplan und Stellenbewirtschaftung, Bewerbermanagement, Fortbildungsverwaltung, elektronische Personalakte sowie Auswertungen und Personalcontrolling. Jeder Baustein hat eigene Muss- und Kann-Anforderungen.
Diese Trennung erhöht den Wettbewerb spürbar. Wer alles als ein Paket ausschreibt, bekommt Angebote von drei Anbietern, die den öffentlichen Dienst vollständig abdecken. Wer die Abrechnung als Kern definiert und die übrigen Module als optionale Lose führt, öffnet das Verfahren für spezialisierte Anbieter, etwa im Bewerbermanagement.
Der Abrechnungsteil fordert die parallele Abrechnung von Tarifbeschäftigten und Beamten, also TVöD oder TV-L neben der jeweiligen Besoldungsordnung, dazu Auszubildende, Praktikanten und geringfügig Beschäftigte. Ergänzt wird das um Zulagen, Zuschläge, Jahressonderzahlung, Stufenlaufzeiten und rückwirkende Tarifanpassungen mit automatischer Nachberechnung.
Beim Meldewesen verlangen wir die Meldungen an die Sozialversicherung, ELStAM, das Bescheinigungswesen und insbesondere die Schnittstelle zur Zusatzversorgungskasse, weil deren Meldeverfahren regelmäßig unterschätzt wird. Wichtigste vertragliche Zusage ist die gesetzliche und tarifliche Aktualisierung: Jahreswechsel, Tarifrunden und Rechtsänderungen müssen ohne gesonderte Beauftragung eingespielt werden, mit fest zugesagter Frist.
Dieser Abschnitt ist der Unterschied zwischen einer HR-Software und einer HR-Software für den öffentlichen Dienst. Wir fordern die Abbildung des Stellenplans mit Stellenanteilen, Wertigkeiten und Vermerken, die Stellenbewirtschaftung über das Haushaltsjahr, die Verknüpfung von Stelle, Person und Kostenstelle sowie eine Personalkostenhochrechnung für die Haushaltsplanung mehrerer Jahre.
Die Schnittstelle zur Finanzsoftware wird namentlich abgefragt, inklusive Richtung, Frequenz und Umgang mit unterjährigen Änderungen. Wer die Hochrechnung erst nach Zuschlag thematisiert, bekommt sie als Projektleistung angeboten, obwohl sie im öffentlichen Dienst zum Pflichtumfang gehört.
Das Bewerbermodul deckt Ausschreibungstexte, Veröffentlichung, Eingangsbestätigung, Bewertungsverfahren, Absagen und die Löschung der Bewerberdaten nach Fristablauf ab. Für öffentliche Arbeitgeber gilt zusätzlich die Pflicht aus dem Schwerbehindertenrecht, schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt[1]. Das Verfahren muss diesen Prüfschritt technisch abbilden und dokumentieren.
Das Bewerbungsportal muss barrierefrei sein[2], ebenso die Formulare und Statusmeldungen. Ergänzend fordern wir einen diskriminierungsfreien Prozess mit dokumentierten Ablehnungsgründen, weil daraus im Streitfall die Beweisführung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erwächst.
Die elektronische Personalakte unterliegt eigenen Regeln: Personalakten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Einsicht zu schützen[3], dazu kommt der Beschäftigtendatenschutz[4]. Wir fordern ein feingliedriges Berechtigungskonzept, Protokollierung jedes Zugriffs, das Einsichtsrecht der Beschäftigten, Aufbewahrungs- und Löschfristen sowie einen revisionssicheren Export bei Systemwechsel.
Das Preisblatt bildet drei Betriebsmodelle ab, Betrieb im eigenen Rechenzentrum, Betrieb beim kommunalen IT-Dienstleister und Software as a Service, jeweils mit Preis je Beschäftigtem und je Abrechnungsfall. Für die Zeitwirtschaft passt unser Muster-LV zu Zeiterfassung und Zutrittskontrolle, für den anschließenden Pflegevertrag das Muster-LV Softwarepflege und Support.
Quellen
| Format | Microsoft Excel (.xlsx) + PDF |
| Umfang | mehr als 90 Leistungspositionen |
| Sprache | Deutsch |
| Vergaberecht | GWB, VgV, UVgO konform |
| Rechtsrahmen | TVöD / TV-L, Besoldungsrecht, SGB IX, BDSG, BITV 2.0 |
| Stand | 2026 (regelmäßige Revision) |
| Lieferung | Lieferung in 5 Werktagen |
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