Datenlöschung (Data Erasure / Recht auf Vergessenwerden)
Datenlöschung bezeichnet die unwiderrufliche Vernichtung oder Unkenntlichmachung personenbezogener oder vertraulicher Daten, sodass eine Wiederherstellung technisch ausgeschlossen ist, und ist nach Art. 17 DSGVO als Recht auf Löschung verankert. Für IT-Systeme im öffentlichen Sektor definiert das BSI Mindeststandards für sichere Löschverfahren, die je nach Schutzbedarfsstufe von einfachem Überschreiben bis zur physischen Vernichtung von Datenträgern reichen. In IT-Vergaben, insbesondere bei Cloud- und Hosting-Dienstleistungen, müssen Auftraggeber vertraglich sicherstellen, dass Daten nach Vertragsende revisionssicher gelöscht und dies dokumentiert nachgewiesen wird.
Quellen: Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung), gesetze-im-internet.de · BSI: Datenschutz und Datenlöschung, bsi.bund.de
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