Buchstabe D

Datensouveränität

Datensouveränität bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Behörde, selbst zu bestimmen, wo, wie und durch wen ihre Daten gespeichert, verarbeitet und weitergegeben werden. Im IT-Vergaberecht gewinnt das Thema durch Cloud-Beschaffungen erheblich an Bedeutung: Auftraggeber müssen sicherstellen, dass ausländische Anbieter keinen unkontrollierten Zugriff auf schutzbedürftige Verwaltungsdaten erhalten. Initiativen wie GAIA-X oder die Anforderungen des BSI C5 unterstützen Auftraggeber dabei, Datensouveränität vertraglich und technisch abzusichern.
Quellen: BSI C5, bsi.bund.de · ENISA: Cloud Security, enisa.europa.eu
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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