Buchstabe E

E-Procurement

E-Procurement bezeichnet die vollständig elektronische Abwicklung von Beschaffungsprozessen: von der Bedarfsmeldung über Ausschreibung, Angebots­abgabe, Vergabeentscheidung bis zum Vertragsschluss. Nach §97 Abs. 5 GWB sind EU-weite Vergabeverfahren seit 2018 verpflichtend elektronisch abzuwickeln. E-Procurement-Plattformen wie das System des Beschaffungsamts des Bundes, DTVP oder Vergabe24 bieten Auftraggeber­seite Workflow-Management und Bietern eine zentrale Einreichungsplattform.
Quellen: §97 GWB, gesetze-im-internet.de · Beschaffungsamt: E-Vergabe, bescha.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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