eIDAS (Electronic IDentification, Authentication and trust Services)
Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 schafft den Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, eingeschriebene Zustellung) im EU-Binnenmarkt. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten, notifizierte nationale eID-Systeme gegenseitig anzuerkennen. Im Vergabekontext sind qualifizierte elektronische Signaturen nach eIDAS für rechtsverbindliche Angebote zulässig; Bieter und Auftraggeber können mit digitalen Identitäten rechtssicher kommunizieren.
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