Buchstabe E

eIDAS (Electronic IDentification, Authentication and trust Services)

Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 schafft den Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel, eingeschriebene Zustellung) im EU-Binnenmarkt. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten, notifizierte nationale eID-Systeme gegenseitig anzuerkennen. Im Vergabekontext sind qualifizierte elektronische Signaturen nach eIDAS für rechtsverbindliche Angebote zulässig; Bieter und Auftraggeber können mit digitalen Identitäten rechtssicher kommunizieren.
Quellen: eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014, EUR-Lex · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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