Buchstabe E

EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung)

Die EEE (auch ESPD: European Single Procurement Document) ist eine standardisierte Selbstauskunft, mit der Bieter bei EU-weiten Vergaben vorläufig ihre Eignung erklären, ohne sofort umfangreiche Nachweise vorlegen zu müssen (§50 VgV). Der Auftraggeber fordert die Belege erst vom voraussichtlichen Zuschlagsempfänger an. Das digitale ESPD-Tool der EU ermöglicht die elektronische Erstellung; in Deutschland wird die EEE über die Vergabeplattformen eingereicht.
Quellen: §50 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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