Buchstabe E

eAkte

Die elektronische Akte (eAkte) ist die vollständig digitale Verwaltung von Verwaltungsvorgängen und ersetzt papiergebundene Akten in Behörden. Das E-Government-Gesetz des Bundes verpflichtet Bundesbehörden zur schrittweisen Einführung der eAkte. Für IT-Vergaben relevant: Softwaresysteme zur eAktenführung (z.B. DMS/VBS-Systeme) werden häufig ausgeschrieben, mit Anforderungen an Revisionssicherheit, BSI-Zertifizierung und Schnittstellen zu anderen Behördenanwendungen.
Quellen: E-Government-Gesetz (EGovG), gesetze-im-internet.de · BSI IT-Grundschutz, bsi.bund.de
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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