Buchstabe E

Eignungsnachweis (Qualification Evidence / Capability Proof)

Eignungsnachweise sind die vom Auftraggeber geforderten Dokumente und Erklärungen, mit denen Bieter ihre wirtschaftliche, technische und fachliche Eignung für die Auftragserfüllung belegen. Typische Nachweise in IT-Vergaben sind Referenzlisten, Zertifizierungen (ISO 27001, BSI C5), Umsatznachweise und Qualifikationen des einzusetzenden Personals. Nach §122 GWB dürfen Eignungsanforderungen nur soweit reichen, wie es der Auftragsgegenstand erfordert; unverhältnismäßige oder diskriminierende Anforderungen können zur Rüge oder Nachprüfung führen.
Quellen: §122 GWB (Eignungskriterien), gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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