Einheitspreisvertrag
Beim Einheitspreisvertrag wird die Vergütung durch Multiplikation vertraglich vereinbarter Einheitspreise mit den tatsächlich ausgeführten Mengen ermittelt; das Mengenrisiko trägt damit der Auftraggeber. Im IT-Bereich findet sich dieses Modell bei Zeit- und Materialverträgen, etwa für Bereitschaftsdienst oder abrufbare Entwicklungskapazitäten. Weichen die tatsächlichen Mengen erheblich von den ausgeschriebenen Vordersätzen ab, können Vertragsparteien eine Preisanpassung nach den einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnungen verlangen.
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