ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und regelt die Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten. Hersteller und Vertreiber sind zur Rücknahme verpflichtet, die Entsorgung muss fachgerecht und umweltschonend erfolgen. Für die Beschaffung von Hardware wie PC und Notebooks ist die Altgeräte-Rücknahme deshalb eine Leistung, die sich sinnvoll in die Ausschreibung aufnehmen lässt, idealerweise verbunden mit einer dokumentierten, datenschutzkonformen Datenlöschung vor der Entsorgung.
Im Vergabe-Archiv nach »ElektroG« suchen →