Buchstabe E

Elektronische Auktion

Die elektronische Auktion nach §26 VgV ist ein iteratives Verfahren, bei dem Bieter nach einer ersten vollständigen Angebotsbewertung ihre Preise oder Werte in mehreren elektronischen Runden schrittweise nach unten anpassen können. Sie setzt eine quantitativ vollständig beschreibbare Leistung voraus und kann nur in bestimmten Verfahrensarten eingesetzt werden. In der IT-Beschaffung ist sie für standardisierte Produkte oder Rahmenvereinbarungen geeignet, nicht aber für komplexe Dienstleistungen mit qualitativer Bewertung.
Quellen: §26 VgV, gesetze-im-internet.de · Bundeskartellamt, Vergaberecht
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Verwandte Begriffe

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Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
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